Nachträge zum Grundstückskaufvertrag Diebsteich (Verlegung Bahnhof Altona)

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Eventuelle Nachträge zum Grunstückskaufvertrag für das Projekt Diebsteich

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Es besteht meiner Meinung nach sogar eine Veröffentlichungspflicht, der womöglich bislang nicht nachgekommen wurde.

Ich bitte Sie daher, mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei zu erteilen.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Nachträge zum Grundstückskaufvertrag Diebsteich (Verlegung Bahnhof Altona) [#258623]
Datum
7. September 2022 16:00
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Eventuelle Nachträge zum Grunstückskaufvertrag für das Projekt Diebsteich Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Es besteht meiner Meinung nach sogar eine Veröffentlichungspflicht, der womöglich bislang nicht nachgekommen wurde. Ich bitte Sie daher, mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei zu erteilen. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 258623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258623/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 07.09.2022 auf Informationszugang nach dem H…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]- Nachträge zum Grundstückskaufvertrag Diebsteich (Verlegung Bahnhof Altona) [#258623]
Datum
8. September 2022 16:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 07.09.2022 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. In Ihrem Antrag begehren Sie: Eventuelle Nachträge zum Grunsdtückskaufvertrag für das Projekt Diebsteich Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach § 13 Abs. 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der „Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)“ vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 600,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachträge zum Grundstückskaufvertrag Diebsteic…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
AW: [EXTERN]- Nachträge zum Grundstückskaufvertrag Diebsteich (Verlegung Bahnhof Altona) [#258623]
Datum
11. Oktober 2022 08:36
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachträge zum Grundstückskaufvertrag Diebsteich (Verlegung Bahnhof Altona)“ vom 07.09.2022 (#258623) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 07.09.2022 auf Informationszugang nach dem H…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Nachträge zum Grundstückskaufvertrag Diebsteich (Verlegung Bahnhof Altona) [#258623]
Datum
12. Oktober 2022 12:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 07.09.2022 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. Gem. § 13 Abs.1 S.2 HmbTG läuft, da Fälle des § 4 Abs.5 und § 7 Abs.4 HmbTG betroffen sind, die zweimonatige Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage. Diese Frist läuft am 07.11.2022 ab. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Sehr geehrte Damen und Herren, aus Ihrem Zwischenbescheid schließe ich, dass in der Tat Nachträge zu dem Grundstü…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Nachträge zum Grundstückskaufvertrag Diebsteich (Verlegung Bahnhof Altona) [#258623]
Datum
12. Oktober 2022 12:46
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus Ihrem Zwischenbescheid schließe ich, dass in der Tat Nachträge zu dem Grundstückskaufvertrag existieren. Da es sich beim dem Grundstückskaufvertrag um einen Vertrag der Daseinsfürsorge handelt, bei dem gemäß § 3 des Transparenzgesetzes eine Veröffentlichungspflicht besteht, gilt diese auch für Nachträge und Ergänzungen, die diesen Vertrag ändern. Ich bitte Sie also, die Nachträge im Transparenzportal zu veröffentlichen. Damit würde sich auch die weitere Bearbeitung meines Antrages erledigen. Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger

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Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Schönberger, die vollständigen Nachträge zum Grundstückskaufvertrag wurden im Transparenzporta…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]- Nachträge zum Grundstückskaufvertrag Diebsteich (Verlegung Bahnhof Altona) [#258623]
Datum
3. November 2022 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, die vollständigen Nachträge zum Grundstückskaufvertrag wurden im Transparenzportal veröffentlicht. Sie finden diese u.a. unter den Stichworten "Kaufvertrag Investor 1. Nachtrag", "Kaufvertrag Investor 2. Nachtrag" und "Kaufvertrag Investor 3. Nachtrag". Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz betrachten wir damit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen