Nachträglicher Kostenbescheid für IFG Anfrage, unerlaubte Übertragung an Anwälte, Eintreiben über Gerichtsvollzieher

Bei der IFG Anfrage:

https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsberuhigungsmassnahmen-teilort-otterswang-studieprojektdokumentation-dr-brenner-aus-2007/

hat die Kommune trotz der Aufforderung die Kosten im Vorfeld zu benennen keine Kosten benannt und trotz verzögerter und unvollständiger Beantwortung nachträglich Kosten in Höhe von 80€ (auf Basis einer Gebührenordnung entstanden vor dem IFG Gesetz) geltend gemacht.

Nach einem bis heute nicht bearbeiteten Widerspruch wurde versucht die "Gebühren" über die Hauskanzlei des Bürgermeisteramtes Schussenried (Eisenmann Wahle Birk und Weidner Stuttgart&Dresden) durch heimliches Hinzufügen zu einer Anwaltsrechnung eines Dr Reinhard Heer einzutreiben.

Nachdem das Eintreiben des Geldes, wegen Rückfragen der Gerichtes an die Anwaltskanzlei, fraglich wurde versucht die Kommune (bei einem immer noch nicht bearbeiteten Widerspruchsbescheid) das Geld (nun 135,60€) nun über den Obergerichtsvollzieher Torsten Weber Biberach einzutreiben.

Es werden folgende Unterlagen erbeten:

1. Die Benennung der bei der IFG angefallenen Aufwände/Kosten im Detail (die Stadträte die damals beschlossen haben die IFG-angefragte Studie zur Verkehrsberuhigung den Bürgern vorzuenthalten sind bis heute nicht benannt).

2. Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Gebührenordnung (und deren Verbindung zu einem damals noch nicht existenten IFG Gesetz).

3. Der Widerspruch des IFG Anfragenden.

4. Die konkrete Benennung von wem (war es der Bürgermeister Achim Deinet oder der Kämmerer Carsten Kubot oder war es jemand anderer) und mit welcher Begründung diese Forderung der Gebühren für die IFG Anfrage an die Anwaltskanzlei Eisenmann Wahle Birk und Weidner und den Mitarbeiter Dr Reinhard Heer übergeben wurde?

5. Wann wurde die offensichtlich an Eisenmann, Wahle Birk und Weidner abgetretene Forderung wieder an die Kommune Schussenried zurückübertragen ?
(Für den konkret benannten Schuldner scheint es dass nun in möglicherweise betrügerischer Manier versucht wird eine Rechnung doppelt einzureiben).
Hierzu werden alle schriftlichen Unterlagen erbeten.

6. Das Schreiben des Bürgermeisters dass seine Mitarbeiter qualifiziert seien.

7. Nachdem hier der Gerichtsvollzieher eingeschaltet wurde benennen Sie bitte die Gesamtsumme pro Jahr und die Anzahl der Fälle seit 2008 in welchem die Kommune die Gelder per Gerichtsvollzieher eintreiben lässt. (Für eine gute Leistung bezahlen die Bürger doch sicherlich gerne und freiwillig).

HIERMIT WIRD DIESE ANFRAGE GESTELLT ABER VORERST WIRD DIESE ANFRAGE ZURÜCKGEZOGEN.
BITTE NENNEN SIE MIR DIE KOSTEN DIESER ANFRAGE VOR DER BEARBEITUNG. DANN WERDEN SIE DARÜBER INFORMIERT OB DIE ANFRAGE ZURÜCKGEZOGEN ODER BEANTWORTET WERDEN SOLL.
DER GRUND FÜR DIESES VERHALTEN IST DIE KOMMUNE BAD SCHUSSENRIED DIE - TROTZ VORHERIGER ANFRAGE ZUR BENENNUNG DER KOSTEN - KEINERLEI KOSTEN BENANNT HAT UND RÜCKWIRKEND DANN KOSTEN ERHOBEN HAT DIE TROTZ EINES NICHT BEARBEITETEN WIDERSPRUCHES NUN PER GERICHTSVOLLZIEHER EINGEZOGEN WERDEN SOLLEN.

WIRD DIESES VORGEHEN AUFRECHTERHALTEN DANN KANN JEDE BEHÖRDE FÜR IFG ANFRAGEN RÜCKWIRKEND BIS ZU 200 EURO ERHEBEN UND SICHERZUSTELLEN DASS ZUKÜNFTIG KEINE IFG ANFRAGEN MEHR KOMMEN UND TRANSPARENZ VERHINDERT WIRD.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Februar 2017
  • Frist
    6. März 2017
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei der IFG An…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachträglicher Kostenbescheid für IFG Anfrage, unerlaubte Übertragung an Anwälte, Eintreiben über Gerichtsvollzieher [#20177]
Datum
4. Februar 2017 02:06
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei der IFG Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsberuhigungsmassnahmen-teilort-otterswang-studieprojektdokumentation-dr-brenner-aus-2007/ hat die Kommune trotz der Aufforderung die Kosten im Vorfeld zu benennen keine Kosten benannt und trotz verzögerter und unvollständiger Beantwortung nachträglich Kosten in Höhe von 80€ (auf Basis einer Gebührenordnung entstanden vor dem IFG Gesetz) geltend gemacht. Nach einem bis heute nicht bearbeiteten Widerspruch wurde versucht die "Gebühren" über die Hauskanzlei des Bürgermeisteramtes Schussenried (Eisenmann Wahle Birk und Weidner Stuttgart&Dresden) durch heimliches Hinzufügen zu einer Anwaltsrechnung eines Dr Reinhard Heer einzutreiben. Nachdem das Eintreiben des Geldes, wegen Rückfragen der Gerichtes an die Anwaltskanzlei, fraglich wurde versucht die Kommune (bei einem immer noch nicht bearbeiteten Widerspruchsbescheid) das Geld (nun 135,60€) nun über den Obergerichtsvollzieher Torsten Weber Biberach einzutreiben. Es werden folgende Unterlagen erbeten: 1. Die Benennung der bei der IFG angefallenen Aufwände/Kosten im Detail (die Stadträte die damals beschlossen haben die IFG-angefragte Studie zur Verkehrsberuhigung den Bürgern vorzuenthalten sind bis heute nicht benannt). 2. Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Gebührenordnung (und deren Verbindung zu einem damals noch nicht existenten IFG Gesetz). 3. Der Widerspruch des IFG Anfragenden. 4. Die konkrete Benennung von wem (war es der Bürgermeister Achim Deinet oder der Kämmerer Carsten Kubot oder war es jemand anderer) und mit welcher Begründung diese Forderung der Gebühren für die IFG Anfrage an die Anwaltskanzlei Eisenmann Wahle Birk und Weidner und den Mitarbeiter Dr Reinhard Heer übergeben wurde? 5. Wann wurde die offensichtlich an Eisenmann, Wahle Birk und Weidner abgetretene Forderung wieder an die Kommune Schussenried zurückübertragen ? (Für den konkret benannten Schuldner scheint es dass nun in möglicherweise betrügerischer Manier versucht wird eine Rechnung doppelt einzureiben). Hierzu werden alle schriftlichen Unterlagen erbeten. 6. Das Schreiben des Bürgermeisters dass seine Mitarbeiter qualifiziert seien. 7. Nachdem hier der Gerichtsvollzieher eingeschaltet wurde benennen Sie bitte die Gesamtsumme pro Jahr und die Anzahl der Fälle seit 2008 in welchem die Kommune die Gelder per Gerichtsvollzieher eintreiben lässt. (Für eine gute Leistung bezahlen die Bürger doch sicherlich gerne und freiwillig). HIERMIT WIRD DIESE ANFRAGE GESTELLT ABER VORERST WIRD DIESE ANFRAGE ZURÜCKGEZOGEN. BITTE NENNEN SIE MIR DIE KOSTEN DIESER ANFRAGE VOR DER BEARBEITUNG. DANN WERDEN SIE DARÜBER INFORMIERT OB DIE ANFRAGE ZURÜCKGEZOGEN ODER BEANTWORTET WERDEN SOLL. DER GRUND FÜR DIESES VERHALTEN IST DIE KOMMUNE BAD SCHUSSENRIED DIE - TROTZ VORHERIGER ANFRAGE ZUR BENENNUNG DER KOSTEN - KEINERLEI KOSTEN BENANNT HAT UND RÜCKWIRKEND DANN KOSTEN ERHOBEN HAT DIE TROTZ EINES NICHT BEARBEITETEN WIDERSPRUCHES NUN PER GERICHTSVOLLZIEHER EINGEZOGEN WERDEN SOLLEN. WIRD DIESES VORGEHEN AUFRECHTERHALTEN DANN KANN JEDE BEHÖRDE FÜR IFG ANFRAGEN RÜCKWIRKEND BIS ZU 200 EURO ERHEBEN UND SICHERZUSTELLEN DASS ZUKÜNFTIG KEINE IFG ANFRAGEN MEHR KOMMEN UND TRANSPARENZ VERHINDERT WIRD.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bad Schussenried
Kostenabschätzung
Von
Stadt Bad Schussenried
Via
Briefpost
Betreff
Kostenabschätzung
Datum
13. Februar 2017
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Kostenabschätzung - Anfrage bleibt 'on hold' [#20177] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage …
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kostenabschätzung - Anfrage bleibt 'on hold' [#20177]
Datum
24. Februar 2017 23:21
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage bleibt als zurückgezogen bestehen. Da ich damit rechnen muss dass die Kommune - trotz vorheriger Kostenanfrage - widerum hinterhältig 'Gebühren' festlegt, und dann trotz einem 9 Monate alten unbeantworteten Widerspruch - den Gerichtsvollzieher auf den Bürger auf den Bürger losschickt und damit womöglich versucht den Bürger zu kriminalisieren bleibt die Anfrage als zurückgezogen bestehen. Das Wort 'Hinterhalt' ist sehr wahrscheinlich berechtigt denn der Bürger hatte im Vorfeld nach den Kosten gefragt. Es wurden keine genannt. Auch hier werden keine Kosten genannt. Statt einer fairen Behandlung ist zu vermuten dass willkürlich Gebühren festgelegt werden um Intransparenz aufrechtzuerhalten. Die 'versuchte Kriminalisierung des Bürgers' muss unterstellt werden da zum einen die Forderung unberechtigt ist, ein Widerspruch nicht bearbeitet wurde und hier Mitarbeiter der Kommune womöglich Amtsmissbrauch betreiben. Sollte sich abzeichnen dass diese Begrifflichkeiten unangemessen sind, dann werde ich diese zurückziehen da ich niemanden beleidigen möchte. Mit freundlichen Grüßen K. Antragsteller/in Anfragenr: 20177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>