Nachweis der Behördentätigkeit des Bundesservice Telekommunikation (BST) und Kommunikation dazu mit dem BMI und BVA
E-Mails oder andere Telekommunikation zwischen dem Bundesservice Telekommunikation (BST), dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesverwaltungsamt im Zeitraum 13. Dezember 2021 bis heute betreffend die Außendarstellung des BST nach Recherchen der Sicherheitsforscherin Lilith Wittmann (vgl. https://lilithwittmann.medium.com/bundesservice-telekommunikation-wie-ich-versehentlich-eine-tarnbeh%C3%B6rde-in-der-bundesverwaltung-a8823f308536);
außerdem Unterlagen aus denen hervorgeht, dass der BST tatsächlich eine Behörde ist (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/14._Januar_2022#Bundesservice_Telekommunikation);
falls dies nicht möglich ist; hilfsweise ein aktuelles Organigramm des BST gem. §11 Abs. 2 IFG.
Information nicht vorhanden
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Datum17. Januar 2022
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19. Februar 2022
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