Nachweis der besonderen Gefahrenlage für die Kalk-Mülheimer Straße

Den Nachweis der besonderen Gefahrenlage im Bereich der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Kalker Hauptstraße und dem Ende des Radweges auf Höhe der Kalk-Mülheimer Straße 174, der die Anlage eines benutzungspflichtigen Radwegs in diesem Abschnitt in Fahrtrichtung Mülheim rechtfertigt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachweis der besonderen Gefahrenlage für die Kalk-Mülheimer Straße [#215946]
Datum
18. März 2021 20:52
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Nachweis der besonderen Gefahrenlage im Bereich der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Kalker Hauptstraße und dem Ende des Radweges auf Höhe der Kalk-Mülheimer Straße 174, der die Anlage eines benutzungspflichtigen Radwegs in diesem Abschnitt in Fahrtrichtung Mülheim rechtfertigt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215946/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen u…
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Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
18. März 2021 20:52
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung [#215946] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachweis der …
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AW: Eingangsbestätigung [#215946]
Datum
20. April 2021 09:00
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachweis der besonderen Gefahrenlage für die Kalk-Mülheimer Straße“ vom 18.03.2021 (#215946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215946/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen u…
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Amt für Verkehrsmanagement Köln
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Eingangsbestätigung
Datum
20. April 2021 09:00
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung [#215946] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachweis der …
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AW: Eingangsbestätigung [#215946]
Datum
24. Mai 2021 00:34
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachweis der besonderen Gefahrenlage für die Kalk-Mülheimer Straße“ vom 18.03.2021 (#215946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215946/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen u…
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Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. Mai 2021 00:34
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung [#215946] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachweis der …
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AW: Eingangsbestätigung [#215946]
Datum
8. Juli 2021 21:57
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachweis der besonderen Gefahrenlage für die Kalk-Mülheimer Straße“ vom 18.03.2021 (#215946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215946/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen u…
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Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. Juli 2021 21:57
Status
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#215946] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachweis der besonderen Gefahren…
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Von
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#215946]
Datum
8. Januar 2023 19:14
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachweis der besonderen Gefahrenlage für die Kalk-Mülheimer Straße“ vom 18.03.2021 (#215946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 629 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum 01.06.2022 wurde das Amt …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. Januar 2023 19:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum 01.06.2022 wurde das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung umorganisiert. Künftig wenden Sie sich bitte bei Anliegen/Fragen rund um das Thema Mobilität an die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . In Angelegenheiten zur Straßenplanung oder zum Straßenbau und Radwegebau nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Ihre E-Mail wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#215946] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachweis der besonderen Gefahren…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#215946]
Datum
4. Februar 2023 18:36
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachweis der besonderen Gefahrenlage für die Kalk-Mülheimer Straße“ vom 18.03.2021 (#215946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 656 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nachweis der besonderen Gefahrenlage für die Kalk-Mülheimer Straße“ [#215946]
Datum
11. Juni 2023 10:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/215946/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bislang lediglich eine Mailantwort mit dem folgenden Text erhalten habe: "Sehr XXXXX, unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten (hohes Verkehrsaufkommen, hoher LKW-Anteil, hoher Lieferverkehr-Anteil) auf der Kalk-Mülheimer Straße, konnte ohne die Erarbeitung entsprechender Umbaumaßnahmen auf der Fahrbahn, einer Aufhebung der Benutzungspflicht vorerst nicht entsprochen werden. Erst mit Hinblick auf die beginnende Baumaßnahme, können Vorabmaßnahmen getroffen werden. Diese werden zurzeit straßenverkehrsrechtlich geprüft. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis." Dies entspricht meiner Meinung nach nicht dem angefragten Dokument, welches die besondere Gefährdungslage auf der Kalk-Mülheimer-Straße belegt. So ist bis heute unklar, wann dieser Nachweiß überhaupt erbracht worden sein soll. Denn ein hoher LKW-Anteil ist hier in keinster Weise vorzufinden. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 215946.pdf Anfragenr: 215946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215946/
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Mein AZ: 209.2.3.2.2-4075/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Nachweis der besonderen Gefahrenlage für die…
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Mein AZ: 209.2.3.2.2-4075/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Nachweis der besonderen Gefahrenlage für die Kalk-Mülheimer-Straße
Datum
3. Juli 2023 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Antwort der auskunftspflichtigen Stelle übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen