Nachweis der Masernimpfung

Warum klingt die Festlegung der Erbringung eines Nachweises des Masernimpfstatus so fragwürdig? Menschen, die nach 1970 geboren wurden, sollten ihren Impfstatus überprüfen.
Bei Menschen, geboren vor 1970, gehe man davon aus, dass diese eine Maserninfektion durchgemacht haben. Gibt es dies bezüglich Studien?
Und warum müssen Menschen, die nach 1970 in Ostdeutschland, bei dort vorherrschender Imfpflicht, geboren wurden, dennoch ihren Impfstatus nachweisen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
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Christoph Firlus
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum kling…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Christoph Firlus
Betreff
Nachweis der Masernimpfung [#192461]
Datum
11. Juli 2020 13:07
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum klingt die Festlegung der Erbringung eines Nachweises des Masernimpfstatus so fragwürdig? Menschen, die nach 1970 geboren wurden, sollten ihren Impfstatus überprüfen. Bei Menschen, geboren vor 1970, gehe man davon aus, dass diese eine Maserninfektion durchgemacht haben. Gibt es dies bezüglich Studien? Und warum müssen Menschen, die nach 1970 in Ostdeutschland, bei dort vorherrschender Imfpflicht, geboren wurden, dennoch ihren Impfstatus nachweisen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Firlus Anfragenr: 192461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192461/ Postanschrift Christoph Firlus << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Firlus
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Firlus, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Nachweis der Masernimpfung [#192461]
Datum
16. Juli 2020 13:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Firlus, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Für Ihre Anfrage müssen zur Beantwortung auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Firlus, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11. Ju…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Nachweis der Masernimpfung [#192461]
Datum
21. Juli 2020 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Firlus, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11. Juli 2020. Die von Ihnen nachgefragten Studien wurden vom Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt: "Surveys aus den Jahren 1995/96 und 1998, die die Höhe von Antikörpern gegen Masern in der Bevölkerung untersuchten, zeigten, dass in den Jahrgängen, die bis 1970 geboren wurden, mehr als 95% der Personen gegen Masern geschützt sind. Diese Jahrgänge haben ihre Immunität durch eine durchgemachte Erkrankung erworben." Gerike E, Tischer A, Santibanez S: Einschätzung der Masernsituation in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: Ergebnisse der laborgestützten Überwachung von 1990 – 1998. Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2000; 43: 11 – 21 https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ_Uebersicht_MSG.html?nn=2375548 Details finden sich in der entsprechenden Begründung der STIKO-Empfehlung. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2010/32/Art_01.html?nn=2375548 Mit freundlichen Grüßen