Nachweis Masernimmunität
Anfrage an:
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
laut Vorgabe sollen Lehrerinnen und Lehrer, die an einer saarländischen Schule unterrichten, bis Juli diesen Jahres entweder einen Masern-Immunitätsnachweis oder der Nachweis einer Masernimpfung vorlegen. Wir mir die Schulführung mitteilte, müssten die Kosten für eine Titer-Bestimmung als Nachweis für Masernimmunität von den Lehrern selbst getragen werden. Stimmt diese Auskunft tatsächlich, obwohl der Nachweis bzw. der Impfzwang zur Erhaltung des Arbeitsplatzes von staatlicher Seite her auferlegt wurde?
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Datum9. März 2021
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13. April 2021
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