Nachweise der Erfüllung von §8a BSI-Gesetz durch Betreiber von Mineralölfernleitungen

Die jüngsten zweijährlichen Nachweise der Erfüllung von §8a des BSI-Gesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2009/BJNR282110009.html) durch Betreiber von Mineralölfernleitungen nach Anhang 1 Teil 1 der BSI-Kritisverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html). Das beinhaltet dem BSI übermittelte Ergebnisse von Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen einschließlich der dabei aufgedeckten Sicherheitsmängel, eventuell vom BSI verlangte Dokumentation und andere zu diesen Nachweisen vorhandenen Unterlagen, beispielsweise Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen oder Kommentare.

Ich würde Sie außerdem gerne noch darauf hinweisen, dass diese Anfrage für eine journalistische Recherche gestellt wurde. Ich würde Sie bitten, dieses öffentliche Interesse bei der Erhebung von Gebühren zu berücksichtigen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Maximilian Henning
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die jüngsten zwei…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
Nachweise der Erfüllung von §8a BSI-Gesetz durch Betreiber von Mineralölfernleitungen [#220683]
Datum
19. Mai 2021 12:39
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die jüngsten zweijährlichen Nachweise der Erfüllung von §8a des BSI-Gesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2009/BJNR282110009.html) durch Betreiber von Mineralölfernleitungen nach Anhang 1 Teil 1 der BSI-Kritisverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html). Das beinhaltet dem BSI übermittelte Ergebnisse von Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen einschließlich der dabei aufgedeckten Sicherheitsmängel, eventuell vom BSI verlangte Dokumentation und andere zu diesen Nachweisen vorhandenen Unterlagen, beispielsweise Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen oder Kommentare. Ich würde Sie außerdem gerne noch darauf hinweisen, dass diese Anfrage für eine journalistische Recherche gestellt wurde. Ich würde Sie bitten, dieses öffentliche Interesse bei der Erhebung von Gebühren zu berücksichtigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 220683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220683/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Maximilian Henning << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Henning

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. Gemäß §8…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
14. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. Gemäß §8e Abs. 1 BSIG in Verbindung mit §1 Abs. 3 IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang zu den im Rahmen des § 8a SIG erhalten Informationen nicht, wenn ein schutzwürdiges Interesse des Betreibers der Kritischen Infrastrukturen entgegenseht und die durch die Auskunft eine Beeinträchtigung wesentlicher Sicherheitsinteressen zu erwarten ist. Daher wird der Zugang zu den Akten des BSI in Angelegenheiten des § 8a BSIG nur Verfahrensbeteiligten gewährt. (§ 8e Abs. 2 BSIG).