Nachwuchsgewinnung der Bundespolizei per Influencermarketing auf Youtube, Instargram etc.

- Alle relevanten Dokumente zu Influencer- und Youtube-Marketing (insb. Konzeption und Vergabe) in der Nachwuchsgewinnung für Bundespolizei, besonders zu der Kampagne mit dem Youtuber Felix von der Laden/DNER (https://www.youtube.com/watch?v=SB2DsvqtqM4).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. März 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle relevanten D…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachwuchsgewinnung der Bundespolizei per Influencermarketing auf Youtube, Instargram etc. [#60832]
Datum
16. März 2019 20:15
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle relevanten Dokumente zu Influencer- und Youtube-Marketing (insb. Konzeption und Vergabe) in der Nachwuchsgewinnung für Bundespolizei, besonders zu der Kampagne mit dem Youtuber Felix von der Laden/DNER (https://www.youtube.com/watch?v=SB2DsvqtqM4).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Humanity and Culture e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Humanity and Culture e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf meine E-Mail vom 16.03.18 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/nac…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachwuchsgewinnung der Bundespolizei per Influencermarketing auf Youtube, Instargram etc. [#60832]
Datum
26. März 2019 20:14
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf meine E-Mail vom 16.03.18 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/nachwuchsgewinnung-der-bundespolizei-per-influencermarketing-auf-youtube-instargram-etc/#nachricht-169093) bitte ich erneut um Eingangsbestätigung. Vielen Dank Im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Humanity and Culture e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
IFG Antrag 71 - 10 00 11 - 0001 - Band 19-19 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihre…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag
Datum
28. März 2019 12:42
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0001 - Band 19-19 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 16. März 2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. April 2019
Status
Warte auf Antwort
627,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ 71-100011-0003-Band19-19 [#60832] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.03.201…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ 71-100011-0003-Band19-19 [#60832]
Datum
5. April 2019 19:05
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.03.2019. Die Informationen dienen meinem persönlichem Interesse. Mit diesem Interesse wird der Antrag begründet. Der Weitergabe meiner Daten an die Betroffene bzw. den Betroffenen stimme ich zu und bitte um weitere Bearbeitung meines Antrags. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
795,2 KB