Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
kürzlich berichtetet die NW über eine Großbäckerei, welche erneut vom OLG Hamm verurteilt wurde (vgl. http://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/paderborn/21824032_Mangelnde-Hygiene-Paderborner-Grossbaecker-muss-16.500-Euro-Bussgeld-zahlen.html). Bitte teilen Sie mir in diesem Zusammenhang den Namen der Bäckerei mit (§40 LFGB) und senden Sie mir bitte ebenfalls alle Berichte über Maßnahmen gegenüber der Bäckerei zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Juni 2017
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1. August 2017
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
- Datum
- 28. Juni 2017 09:09
- An
- Gesundheitsamt Kreis Paderborn
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
- Datum
- 13. Juli 2017 10:39
- An
- Gesundheitsamt Kreis Paderborn
- Status
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- Von
- Gesundheitsamt Kreis Paderborn
- Betreff
- AW: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
- Datum
- 13. Juli 2017 14:21
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Gesundheitsamt Kreis Paderborn
- Betreff
- Ihr Antrag vom 28.06.2017 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
- Datum
- 17. August 2017 12:40
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
- Datum
- 11. Oktober 2017 11:47
- An
- Gesundheitsamt Kreis Paderborn
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- Gesundheitsamt Kreis Paderborn
- Betreff
- WG: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
- Datum
- 11. Oktober 2017 12:28
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: WG: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
- Datum
- 11. Oktober 2017 14:33
- An
- Gesundheitsamt Kreis Paderborn
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- Gesundheitsamt Kreis Paderborn
- Betreff
- WG: WG: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
- Datum
- 16. Oktober 2017 12:54
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Gesundheitsamt Kreis Paderborn
- Betreff
- WG: WG: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
- Datum
- 23. Oktober 2017 11:33
- Status
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