Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

kürzlich berichtetet die NW über eine Großbäckerei, welche erneut vom OLG Hamm verurteilt wurde (vgl. http://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/paderborn/21824032_Mangelnde-Hygiene-Paderborner-Grossbaecker-muss-16.500-Euro-Bussgeld-zahlen.html). Bitte teilen Sie mir in diesem Zusammenhang den Namen der Bäckerei mit (§40 LFGB) und senden Sie mir bitte ebenfalls alle Berichte über Maßnahmen gegenüber der Bäckerei zu.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2017
  • Frist
    1. August 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in kürzlich berichtetet …
An Gesundheitsamt Kreis Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
Datum
28. Juni 2017 09:09
An
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in kürzlich berichtetet die NW über eine Großbäckerei, welche erneut vom OLG Hamm verurteilt wurde (vgl. http://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/paderborn/21824032_Mangelnde-Hygiene-Paderborner-Grossbaecker-muss-16.500-Euro-Bussgeld-zahlen.html). Bitte teilen Sie mir in diesem Zusammenhang den Namen der Bäckerei mit (§40 LFGB) und senden Sie mir bitte ebenfalls alle Berichte über Maßnahmen gegenüber der Bäckerei zu. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in nach nun über zwei Wochen sollte die Mail doch bei Ihnen eingegangen sein, oder? Dan…
An Gesundheitsamt Kreis Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
Datum
13. Juli 2017 10:39
An
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nach nun über zwei Wochen sollte die Mail doch bei Ihnen eingegangen sein, oder? Dann wäre eine Empfangsbestätigung sehr schön. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber habe ich Ihre Email an das Amt für Veterinärmedizin und Verbrau…
Von
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Betreff
AW: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
Datum
13. Juli 2017 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber habe ich Ihre Email an das Amt für Veterinärmedizin und Verbraucherschutz des Kreises Paderborn weitergeleitet. Ansprechpartnerin dort ist z. B. Frau Dr. Altfeld, Tel: 05251-3083901 oder Frau Scott, Tel: 05251-3083950.
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Ihr Antrag vom 28.06.2017 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in hie…
Von
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Betreff
Ihr Antrag vom 28.06.2017 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
17. August 2017 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit entspreche ich Ihrem o. a. Antrag vom 28.06.2017 und und stelle Ihnen gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG die entsprechenden Informationen, die den beigefügten Anlagen zu entnehmen sind, zur Verfügung. Personenbezogene Daten wurden unkenntlich gemacht. Da der Verwaltungsaufwand 1.000,- € nicht überschreitet, werden gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG keine Gebühren erhoben. Die Auskunfterteilung erfolgt gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG in elektronischer Form.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bestätigen, dass die im Betreff genannte Nachricht bei Ihnen eingegan…
An Gesundheitsamt Kreis Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
Datum
11. Oktober 2017 11:47
An
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bestätigen, dass die im Betreff genannte Nachricht bei Ihnen eingegangen ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in die im Betreff genannte Nachricht ist hier eingegangen. Ihre Anfrage wurde von hier…
Von
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Betreff
WG: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
Datum
11. Oktober 2017 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die im Betreff genannte Nachricht ist hier eingegangen. Ihre Anfrage wurde von hier mit Datum vom 17.08.2017 beantwortet.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Leider war Ihre Mail vom 17.08.2017 aufgrund te…
An Gesundheitsamt Kreis Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
Datum
11. Oktober 2017 14:33
An
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Leider war Ihre Mail vom 17.08.2017 aufgrund technischer Probleme nicht sichtbar, sodass ich davon ausging, dass Sie meine Anfrage möglicherweise nicht erreichte. Nochmals vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf den bisher geführten Email-Verkehr in der o. a. Angelegenheit u…
Von
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Betreff
WG: WG: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
Datum
16. Oktober 2017 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf den bisher geführten Email-Verkehr in der o. a. Angelegenheit und bitte Sie, in der Email vom 13.07.2017 die Namen sowie die Telefon-Nr.n der Mitarbeiterinnen des Amtes 39 (Frau Dr. Altfeld und Frau Scott) aus Gründen des Beschäftigtendatenschutzes umgehend unkenntlich zu machen. Vielen Dank.

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Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie hiermit dringend um Erledigung meiner u. g. Email vom 16.10.2017. F…
Von
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
Betreff
WG: WG: Name der Großbäckerei, welche kürzlich verurteilt wurde [#23718]
Datum
23. Oktober 2017 11:33
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie hiermit dringend um Erledigung meiner u. g. Email vom 16.10.2017. Falls es Ihrerseits Hinderungsgründe geben sollte, teilen Sie mir diese bitte kurzfristig mit. Vielen Dank.