Namen der Berater

Die vollständige Liste aller Berater, die im Auftrag aller Bundesministerien tätig wurden und im Bericht des Bundesfinanzministeriums genannt werden. Bitte senden Sie mir die Beantwortung als Liste zu. Mit folgendem Aufbau.
1. Spalte: Ministerium
2. Spalte: Beratungsunternehmen/Agentur/Firma etc.
3. Spalte: Name (Vor-und Zuname) des Beraters
4. Spalte: Beruflicher Hintergrund des Beraters
5. Spalte: Grund für den Rückgriff auf die externe Beratertätigkeit
6. Spalte: Honorar in Euro und Cent (Angabe ob netto oder brutto), Zusammensetzung des Betrags, z.B. mittels Stundensätzen und Gesamtzahl der Stunden
7. Spalte: Was wurde erstellt?
8. Spalte: Welche (neuen) Erkenntnisse ergeben sich aus der Expertise bzw. welcher Zusatznutzen ergibt sich daraus?
9. Spalte: Wieso war es nicht möglich unter Beachtung von wirtschaftlichen Gesichtpunkten auf "hausinterne Ressourcen" zurückzugreifen?

http://www.bild.de/politik/inland/bundesregierung/weigert-sich-die-namen-ihrer-berater-zu-nennen-46610524.bild.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juli 2016
  • Frist
    16. August 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vollständige…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Namen der Berater [#17324]
Datum
15. Juli 2016 19:49
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vollständige Liste aller Berater, die im Auftrag aller Bundesministerien tätig wurden und im Bericht des Bundesfinanzministeriums genannt werden. Bitte senden Sie mir die Beantwortung als Liste zu. Mit folgendem Aufbau. 1. Spalte: Ministerium 2. Spalte: Beratungsunternehmen/Agentur/Firma etc. 3. Spalte: Name (Vor-und Zuname) des Beraters 4. Spalte: Beruflicher Hintergrund des Beraters 5. Spalte: Grund für den Rückgriff auf die externe Beratertätigkeit 6. Spalte: Honorar in Euro und Cent (Angabe ob netto oder brutto), Zusammensetzung des Betrags, z.B. mittels Stundensätzen und Gesamtzahl der Stunden 7. Spalte: Was wurde erstellt? 8. Spalte: Welche (neuen) Erkenntnisse ergeben sich aus der Expertise bzw. welcher Zusatznutzen ergibt sich daraus? 9. Spalte: Wieso war es nicht möglich unter Beachtung von wirtschaftlichen Gesichtpunkten auf "hausinterne Ressourcen" zurückzugreifen? http://www.bild.de/politik/inland/bundesregierung/weigert-sich-die-namen-ihrer-berater-zu-nennen-46610524.bild.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
IFG, Ihr Antrag vom 15. Juli 2016 Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite ww…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG, Ihr Antrag vom 15. Juli 2016
Datum
3. August 2016 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
604,6 KB
Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.