Namen der Schulleitungen in Berlin

eine Liste der Schulleiterinnen (weibliche Personen) an Berliner Schulen. Sollte dies nicht vorliegen, eine Liste mit Namen der Berliner Schulleiter*innen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Januar 2018
  • Frist
    27. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Namen der Schulleitungen in Berlin [#26265]
Datum
25. Januar 2018 10:55
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste der Schulleiterinnen (weibliche Personen) an Berliner Schulen. Sollte dies nicht vorliegen, eine Liste mit Namen der Berliner Schulleiter*innen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurd…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Namen der Schulleitungen in Berlin [#26265]
Datum
25. Januar 2018 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde zur Nachfrage weitergeleitet. Sie erhalten zeitnah eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung Ihrer nachstehenden Anfrage bzw. Ihres nachstehenden Antrags auf Aktenau…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
WG: Namen der Schulleitungen in Berlin [#26265]
Datum
13. Februar 2018 15:11
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung Ihrer nachstehenden Anfrage bzw. Ihres nachstehenden Antrags auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) durch meine zuständigen Stellen kann ich Sie wie folgt informieren. Zwar ist Ihr Wunsch auf Mitteilung der Namen von Schulleiterinnen als Aktenauskunft im Sinne des § 3 IFG grundsätzlich statthaft. Da in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Liste mit den Namen aller Schulleiterinnen und Schulleiter an Berliner Schulen allerdings nicht vorliegt und sich aus dem IFG kein Anspruch auf Zusammenstellung von zwar vorhandenen, aber in den Akten verstreuten Informationen ergibt, ist mir eine Übersendung einer entsprechenden Liste nicht möglich. Ich darf Sie daher hiermit auf das mit dem folgenden Link erreichbare Verzeichnis der Berliner Schulen - Schulverzeichnis - verweisen, in dem die von Ihnen gewünschten Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger online abrufbar sind: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/berliner-schulen/schulverzeichnis/ Ein weitergehender Rechtsanspruch besteht nicht. Ich darf mich für Ihr Interesse bedanken und wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen