Namen sowie Vertrag von Dienstleister für das Einstellen zurückgegebener Bücher in die Regale

Den Namen des sowie den Vertrag mit dem Dienstleister, der nach Medienberichten [1] für die Rückstellung der Bücher im Grimmzentrum engagiert wurde.

[1] https://www.tagesspiegel.de/wissen/bibliothek-der-humboldt-universitaet-grimm-zentrum-oeffnet-wieder-sonntags/23868658.html

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Februar 2019
  • Frist
    14. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Namen sowie Vertrag von Dienstleister für das Einstellen zurückgegebener Bücher in die Regale [#57386]
Datum
12. Februar 2019 11:33
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Namen des sowie den Vertrag mit dem Dienstleister, der nach Medienberichten [1] für die Rückstellung der Bücher im Grimmzentrum engagiert wurde. [1] https://www.tagesspiegel.de/wissen/bibliothek-der-humboldt-universitaet-grimm-zentrum-oeffnet-wieder-sonntags/23868658.html
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Namen sowie Vertrag von Dienstleister für das …
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Namen sowie Vertrag von Dienstleister für das Einstellen zurückgegebener Bücher in die Regale [#57386]
Datum
14. März 2019 08:59
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Namen sowie Vertrag von Dienstleister für das Einstellen zurückgegebener Bücher in die Regale“ vom 12.02.2019 (#57386) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 12.2.2019 hat uns über das Mail-Postfach <<E-Mail-Adresse>…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Namen sowie Vertrag von Dienstleister für das Einstellen zurückgegebener Bücher in die Regale [#57386]
Datum
14. März 2019 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 12.2.2019 hat uns über das Mail-Postfach <<E-Mail-Adresse>> an das Sie heute Ihre Nachfrage sandten, nicht erreicht. Wir werden Ihre Anfrage umgehend zur Bearbeitung im Hause weiterleiten und bitten um etwas Zeit. Vielen Dank und viele Grüße

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige hiermit nochmals den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.03.2019. Bei der Bea…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Namen sowie Vertrag von Dienstleister für das Einstellen zurückgegebener Bücher in die Regale [#57386]
Datum
20. März 2019 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige hiermit nochmals den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.03.2019. Bei der Beantwortung Ihrer Anfrage ist insbesondere zu prüfen, inwieweit gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen sind. Hierfür hat die HU ihren Geschäftspartner um eine Stellungnahme gebeten. Bei der Prüfung des Informationsanspruches ist das Geheimhaltungsinteresse beider Vertragsparteien mit Ihrem Informationsinteresse abzuwägen. Vorab möchte ich Sie wunschgemäß über die voraussichtlich entstehenden Kosten Ihrer Anfrage unterrichten. Bitte beachten Sie, dass eine inhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag damit noch nicht getroffen ist. Die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft ist nach § 16 IFG gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Die Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühren sind dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. Die bei der Beantwortung Ihres Antrags entstehenden Gebühren können dabei erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen auch tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Es ist vorliegend zu berücksichtigen, dass potentiell eine partielle Schwärzung von Vertragsunterlagen erforderlich werden könnte, so dass Ihr Begehren in seinem Aufwand nach jetzigem Ermessen einer umfangreichen schriftlichen Auskunft gemäß der Anlage VGeBO, Tarifstelle 1004 Buchst. a Nr. 3, entspricht. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten ist mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 1,5 Stunden zu rechnen. Demzufolge ist nach jetziger Schätzung davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 bis 150 EUR für Sie anfallen werden, sollte Ihrem Antrag entsprochen werden können. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Aktenauskunft weiter aufrechterhalten möchten. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen