Namensänderung verweigert: Ein Hamburger möchte nicht mehr Adolf heißen

Anfrage an: Personalamt Hamburg

die in einem stern-Artikel[1] erwähnte Begründung, wieso ein Bürger seinen Namen nicht ändern darf, obwohl er zur Zeit Adolf heißt.

Ich würde mich über den gesamten Brief freuen (natürlich mit geschwärzten Personenangaben) oder, falls das nicht geht, einfach nur den Teil des Briefes, wo begründet wird, wieso er seinen Namen nicht ändern darf.

Ich bin der Auffassung, dass Adolf durchaus negativ konnotiert ist. Und das nicht nur in Deutschland. Das liegt an einem Mann der Adolf Hitler hieß. Unter seiner Führung wurden die schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt. Bis heute wird der Name Adolf hauptsächlich/fast ausschließlich mit Adolf Hitler assoziiert. Sein Rassismus und Antisemitismus mündete unter anderem in die Ermordung von 6,3 Millionen Juden.[2]

Quellen
[1] Baum, D. (2023) Ein hamburger möchte nicht mehr Adolf Heißen. doch die behörde stellt sich quer: "vorname ist nicht negativ konnotiert" (stern+), stern.de. STERN.de. Available at: https://www.stern.de/kultur/namensaenderung-verweigert--hamburger-muss-weiterhin--adolf--heissen--33167714.html (Accessed: February 8, 2023).
[2] Adolf Hitler (2023) Wikipedia. Wikimedia Foundation. Available at: https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Hitler (Accessed: February 8, 2023).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    10. März 2023
  • 2 Follower:innen
Alex A.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Personalamt Hamburg Details
Von
Alex A.
Betreff
Namensänderung verweigert: Ein Hamburger möchte nicht mehr Adolf heißen [#269757]
Datum
8. Februar 2023 13:36
An
Personalamt Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die in einem stern-Artikel[1] erwähnte Begründung, wieso ein Bürger seinen Namen nicht ändern darf, obwohl er zur Zeit Adolf heißt. Ich würde mich über den gesamten Brief freuen (natürlich mit geschwärzten Personenangaben) oder, falls das nicht geht, einfach nur den Teil des Briefes, wo begründet wird, wieso er seinen Namen nicht ändern darf. Ich bin der Auffassung, dass Adolf durchaus negativ konnotiert ist. Und das nicht nur in Deutschland. Das liegt an einem Mann der Adolf Hitler hieß. Unter seiner Führung wurden die schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt. Bis heute wird der Name Adolf hauptsächlich/fast ausschließlich mit Adolf Hitler assoziiert. Sein Rassismus und Antisemitismus mündete unter anderem in die Ermordung von 6,3 Millionen Juden.[2] Quellen [1] Baum, D. (2023) Ein hamburger möchte nicht mehr Adolf Heißen. doch die behörde stellt sich quer: "vorname ist nicht negativ konnotiert" (stern+), stern.de. STERN.de. Available at: https://www.stern.de/kultur/namensaenderung-verweigert--hamburger-muss-weiterhin--adolf--heissen--33167714.html (Accessed: February 8, 2023). [2] Adolf Hitler (2023) Wikipedia. Wikimedia Foundation. Available at: https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Hitler (Accessed: February 8, 2023).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alex A. Anfragenr: 269757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269757/
Mit freundlichen Grüßen Alex A.
Personalamt Hamburg
Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem HmbTG. Das Personalamt ist in diesem Fall nicht zu…
Von
Personalamt Hamburg
Betreff
Namensänderung verweigert: Ein Hamburger möchte nicht mehr Adolf heißen [#269757]
Datum
9. Februar 2023 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem HmbTG. Das Personalamt ist in diesem Fall nicht zuständig. Ihre Anfrage wurde weitergeleitet an die Behörde für Inneres, da diese öffentlich-rechtliche Namensänderungen des Vor- und Familiennamens vornimmt. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrte:r Alex A., Ihr nachstehender Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz wurde zuständigkeitshal…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Namensänderung verweigert: Ein Hamburger möchte nicht mehr Adolf heißen [#269757]
Datum
16. März 2023 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte:r Alex A., Ihr nachstehender Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz wurde zuständigkeitshalber dem Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport zugeleitet. Anliegend erhalten Sie datenschutzgerecht anonymisierte Auszüge aus den Bescheiden in dieser Sache. Entfernt habe ich zum einen alle personenbezogenen Daten und zum anderen sonstige Ausführungen, die einen Rückschluss auf den Antragsteller zulassen. Es sind zwei Bescheide, weil bei einer beabsichtigten Ablehnung eines Antrags zunächst ein sog. Vorbescheid ergeht, in dem ausgeführt wird, dass und warum die Ablehnung des Antrags beabsichtigt ist, was ggfs. noch nachzureichen ist und welche Gebühren bei einer Aufrechterhaltung des Antrags anfallen können. Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen gilt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) vom 11. August 1980, die Sie unter https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm nachlesen können. In den anliegenden Auszügen aus den beiden Bescheiden wird teilweise auf diese NamÄndVwV verwiesen. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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