Namensänderung von trans Personen
Regelungen und Unterlagen die festlegen, wie gesetzliche Krankenkassen Anträge über Korrektur des Vornamens- und Geschlechtseintrags von bei ihnen versicherten transgeschlechtlichen Personen bearbeiten sollen.
Insbesondere: Anweisungen an Krankenkassen bezüglich des dgti-Ergänzungsausweises.
Falls ihnen keine solchen Unterlagen vorliegen bitte ich um Information darüber, welche Instanz die Rahmenbedingungen für Änderung von Vornamen und Geschlechtseinträgen in den Akten der Kassen festlegt.
Ergebnis der Anfrage
- Es gibt keine speziellen rechtlichen Vorgaben über die Namens- und Geschlechtsänderung bei Krankenkassen.
- Das BAS, BMG, BMAS und die Landessozialministerien haben auf einer Arbeitstagung im November 2021 diskutiert, wie mit der Namensänderung von trans Versicherten, insbesondere auf der eGK, umzugehen ist.
- Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf Änderung erst nach offizieller VÄ/PÄ.
- Die Kassen dürfen grundsätzlich auch vorher ändern.
- Die eGK muss den Passnamen tragen, da sie dem Identitätsnachweis dient.
- Die Zustellung von Bescheiden muss an den Passnamen erfolgen.
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Februar 2022
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18. März 2022
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