Namensänderung von trans Personen

Regelungen und Unterlagen die festlegen, wie gesetzliche Krankenkassen Anträge über Korrektur des Vornamens- und Geschlechtseintrags von bei ihnen versicherten transgeschlechtlichen Personen bearbeiten sollen.

Insbesondere: Anweisungen an Krankenkassen bezüglich des dgti-Ergänzungsausweises.

Falls ihnen keine solchen Unterlagen vorliegen bitte ich um Information darüber, welche Instanz die Rahmenbedingungen für Änderung von Vornamen und Geschlechtseinträgen in den Akten der Kassen festlegt.

Ergebnis der Anfrage

- Es gibt keine speziellen rechtlichen Vorgaben über die Namens- und Geschlechtsänderung bei Krankenkassen.
- Das BAS, BMG, BMAS und die Landessozialministerien haben auf einer Arbeitstagung im November 2021 diskutiert, wie mit der Namensänderung von trans Versicherten, insbesondere auf der eGK, umzugehen ist.
- Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf Änderung erst nach offizieller VÄ/PÄ.
- Die Kassen dürfen grundsätzlich auch vorher ändern.
- Die eGK muss den Passnamen tragen, da sie dem Identitätsnachweis dient.
- Die Zustellung von Bescheiden muss an den Passnamen erfolgen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2022
  • Frist
    18. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Regelungen und Un…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Namensänderung von trans Personen [#241108]
Datum
16. Februar 2022 17:14
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Regelungen und Unterlagen die festlegen, wie gesetzliche Krankenkassen Anträge über Korrektur des Vornamens- und Geschlechtseintrags von bei ihnen versicherten transgeschlechtlichen Personen bearbeiten sollen. Insbesondere: Anweisungen an Krankenkassen bezüglich des dgti-Ergänzungsausweises. Falls ihnen keine solchen Unterlagen vorliegen bitte ich um Information darüber, welche Instanz die Rahmenbedingungen für Änderung von Vornamen und Geschlechtseinträgen in den Akten der Kassen festlegt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241108/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Soziale Sicherung
Ihre E-Mail vom 16. Februar 2022 Referat 211 Grundsatzfragen der Krankenversicherung, des Wettbewerbs und Prüfun…
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
Ihre E-Mail vom 16. Februar 2022
Datum
24. Februar 2022 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Referat 211 Grundsatzfragen der Krankenversicherung, des Wettbewerbs und Prüfung der sonstigen Verträge Bundesamt für Soziale Sicherung Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Tel: 0228 619 - 1455 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bundesamtsozialesicherung.de