Namensliste (Fachabteilungsleiterin bzw. Fachabteilungsleiter) und Telefonliste (Durchwahlrufnummern) im Organisationsplan vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Sehr geehrter Herr Präsident vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA),
Sehr geehrter Herr Ekhard Zinke,

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Homepage ((Quellenangabe: http://www.kba.de / Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)) wird ein "Organisationsplan (Stand: 01.05.2015) - Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)" vorgehalten als PDF-Dokument, unter folgender URL; http://www.kba.de/DE/DasKBA/Organisation/organigramm_pdf.pdf.

Nach dem rechtsgültigem "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG - Bundesrecht) haben die Bürgerinnen und Bürger (Einwohner der << Adresse entfernt >>) einen Rechtsanspruch auf eine vollständige "Namensliste (Familienname, Nachname, Name) und Telefonliste der Fachabteilungsleiterin bzw. Fachabteilungsleiter vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)", insbesondere die Durchwahlnummer zu den Fachabteilungsleiterin bzw. Fachabteilungsleiter ((Referate vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)) und die Durchwahlnummer zum "Prä­si­di­um vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)".

Mit freundlichen Grüßen
Vladimir Dragnić

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. März 2016
  • Frist
    30. April 2016
  • 2 Follower:innen
Vladimir Vladimir Dragnić
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<&…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Vladimir Vladimir Dragnić
Betreff
Namensliste (Fachabteilungsleiterin bzw. Fachabteilungsleiter) und Telefonliste (Durchwahlrufnummern) im Organisationsplan vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) [#16137]
Datum
29. März 2016 07:34
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrter Herr Ekhard Zinke, Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Homepage ((Quellenangabe: http://www.kba.de / Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)) wird ein "Organisationsplan (Stand: 01.05.2015) - Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)" vorgehalten als PDF-Dokument, unter folgender URL; http://www.kba.de/DE/DasKBA/Organisation/organigramm_pdf.pdf. Nach dem rechtsgültigem "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG - Bundesrecht) haben die Bürgerinnen und Bürger (Einwohner der << Adresse entfernt >>) einen Rechtsanspruch auf eine vollständige "Namensliste (Familienname, Nachname, Name) und Telefonliste der Fachabteilungsleiterin bzw. Fachabteilungsleiter vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)", insbesondere die Durchwahlnummer zu den Fachabteilungsleiterin bzw. Fachabteilungsleiter ((Referate vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)) und die Durchwahlnummer zum "Prä­si­di­um vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)". Mit freundlichen Grüßen Vladimir Dragnić Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Vladimir Vladimir Dragnić <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Vladimir Vladimir Dragnić << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kraftfahrt-Bundesamt
Ihre Mail an das KBA via fragdenstaat.de vom 29.03.2016 Kraftfahrt-Bundesamt Referat 13 Az.: (bei Rückfragen bitte…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Ihre Mail an das KBA via fragdenstaat.de vom 29.03.2016
Datum
30. März 2016 08:40
Status
Warte auf Antwort
Kraftfahrt-Bundesamt Referat 13 Az.: (bei Rückfragen bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Dragnić, Ihre Mitteilung an das KBA via fragdenstaat.de wurde dem Rechtsreferat des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zugeleitet. Zunächst einmal bedanke ich mich für Ihr Interesse an der Organisationsstruktur des KBA. In Ihrer o.g. Mitteilung führen Sie in Bezug auf den auf der Homepage des KBA eingestellten Organisationsplan aus: "Nach dem rechtsgültigem "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG - Bundesrecht) haben die Bürgerinnen und Bürger (Einwohner der << Adresse entfernt >>) einen Rechtsanspruch auf eine vollständige "Namensliste (Familienname, Nachname, Name) und Telefonliste der Fachabteilungsleiterin bzw. Fachabteilungsleiter vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)", insbesondere die Durchwahlnummer zu den Fachabteilungsleiterin bzw. Fachabteilungsleiter ((Referate vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)) und die Durchwahlnummer zum "Präsidium vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)". Hierzu erlaube ich mir den Hinweis auf § 11 Abs. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG), wonach Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen sind. Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist das KBA uneingeschränkt nachgekommen. Einer Ergänzung des Organisationsplanes um Namen und personenbezogenen Kontaktinformationen bedarf es nach dem IFG hier nicht. Ich bedanke mich nochmals für Ihr Interesse am KBA und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Vladimir Vladimir Dragnić
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Vladimir Vladimir Dragnić
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Namensliste (Fachabteilungsleiterin bzw. Fachabteilungsleiter) und Telefonliste (Durchwahlrufnummern) im Organisationsplan vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)" [#16137]
Datum
30. März 2016 09:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/16137 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Vladimir Dragnić Anfragenr: 16137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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