Namensvergabe der Tunnel an der Strecke 3600, Frankfurt (Main) Hbf – Göttingen

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 21.03.2009 informierte das Eisenbahn-Bundesamt auf seiner Internetpräsenz die Öffentlichkeit wie folgt:
"Bau des eingleisigen Neuen << Antragsteller:in >> Tunnels und Erneuerung des Alten << Antragsteller:in >> Tunnels an der Strecke 3600, Frankfurt (Main) Hbf – Göttingen, in der Stadt Witzenhausen und der Gemeinde Neu-Eichenberg" (Quelle: http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/PF/Beschluesse/Hessen/23_<< Antragsteller:in >>-Tunnel.html)
Ich interessiere mich dafür, wieso dieser Tunnel (der alte wie der neue) "<< Antragsteller:in >>"-Tunnel getauft wurde.
Wie kam es zur Wahl dieses Namens? Auf welche Person oder Personengruppe (Familie) geht die Taufe konkret zurück?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 21.03.2009 informierte das Eisenbahn-Bundesamt au…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Namensvergabe der Tunnel an der Strecke 3600, Frankfurt (Main) Hbf – Göttingen [#10367]
Datum
26. Juni 2015 21:47
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 21.03.2009 informierte das Eisenbahn-Bundesamt auf seiner Internetpräsenz die Öffentlichkeit wie folgt: "Bau des eingleisigen Neuen Antragsteller/in Tunnels und Erneuerung des Alten Antragsteller/in Tunnels an der Strecke 3600, Frankfurt (Main) Hbf – Göttingen, in der Stadt Witzenhausen und der Gemeinde Neu-Eichenberg" (Quelle: http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/PF/Beschluesse/Hessen/23_Bebenroth-Tunnel.html) Ich interessiere mich dafür, wieso dieser Tunnel (der alte wie der neue) "Antragsteller/in"-Tunnel getauft wurde. Wie kam es zur Wahl dieses Namens? Auf welche Person oder Personengruppe (Familie) geht die Taufe konkret zurück? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Eisenbahn-Bundesamt
Ihre Eingabe vom 26.06.2015 hinsichtlich der Namensvergabe an Tunnel der Strecke 3600, Frankfurt (Main) Hbf - Gött…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Ihre Eingabe vom 26.06.2015 hinsichtlich der Namensvergabe an Tunnel der Strecke 3600, Frankfurt (Main) Hbf - Göttingen
Datum
2. Juli 2015 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige dankend den Eingang Ihres E-Mail vom 26.06.2015. Hinsichtlich der Namensgebung der Antragsteller/in-Tunnel kann ich Ihnen mitteilen, dass der "Neue Antragsteller/in-Tunnel" so genannt wurde, da der bestehende "Antragsteller/in-Tunnel", jetzt "Alter Antragsteller/in Tunnel", bereits diesen Namen trug. Im Übrigen spielt die Namensgebung bei der Planfeststellung auch keine Rolle. Als welchen Gründen der Tunnel beim Bau der Bahn "Antragsteller/in-Tunnel" genannt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, da das Eisenbahn-Bundesamt bei seiner Gründung im Jahre 1994 keine Alt-Planfeststellungsbeschlüsse der ehemaligen Deutschen Bundesbahn bzw. deren Rechtsvorgängern übernommen hat. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an das zuständigen Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG zu wenden oder bei den Kommunen Stadt Witzenhausen bzw. Gemeinde Neu-Eichenberg nachzufragen, auf deren Gebiet sich die Tunnel befinden. Ich bedauere, Ihnen kein ergiebigere Antwort geben zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe vom 26.06.2015 hinsichtlich der Namensvergabe an Tunnel der Strecke 3600, Frankfurt (Main) Hbf - …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 26.06.2015 hinsichtlich der Namensvergabe an Tunnel der Strecke 3600, Frankfurt (Main) Hbf - Göttingen [#10367]
Datum
2. Juli 2015 11:10
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen dennoch für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>