Namensvergabe für das Gebäude CARL

Dokumente zur Vergabe des Namens „CARL“ für das neue Forschungsgebäude der RWTH Aachen [1] (z. B. interne Mitteilungen, Drucksachen, Präsentationen, Besprechungsnotizen) sowie mit Gebäuden dieser Art in Zusammenhang stehende Richtlinien des Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW für die Vergabe von Namen.

Hintergrund ist die Vergabe des Namens „CARL“, welcher in Aachen bereits für das Hörsaalgebäude in der Claßenstraße (Eigenschreibweise C.A.R.L.) [2] vergeben ist, wodurch es potenziell zu Verwechslungen kommen kann.

[1] https://www.blb.nrw.de/presse/pressemeldungen/pressedetails/carl-neuer-forschungsbau-fuer-aachen
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/CARL_(Hörsaalgebäude)

Ergebnis der Anfrage

Für die Namensvergabe ist die RWTH Aachen zuständig.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. September 2020
  • Frist
    23. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Namensvergabe für das Gebäude CARL [#197447]
Datum
19. September 2020 17:26
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Vergabe des Namens „CARL“ für das neue Forschungsgebäude der RWTH Aachen [1] (z. B. interne Mitteilungen, Drucksachen, Präsentationen, Besprechungsnotizen) sowie mit Gebäuden dieser Art in Zusammenhang stehende Richtlinien des Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW für die Vergabe von Namen. Hintergrund ist die Vergabe des Namens „CARL“, welcher in Aachen bereits für das Hörsaalgebäude in der Claßenstraße (Eigenschreibweise C.A.R.L.) [2] vergeben ist, wodurch es potenziell zu Verwechslungen kommen kann. [1] https://www.blb.nrw.de/presse/pressemeldungen/pressedetails/carl-neuer-forschungsbau-fuer-aachen [2] https://de.wikipedia.org/wiki/CARL_(Hörsaalgebäude)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197447/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM 600-070-30 20-AFM411 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 19.09.2020 kom…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Namensvergabe für das Gebäude CARL [#197447]
Datum
22. September 2020 08:41
Status
Warte auf Antwort
100-ACM 600-070-30 20-AFM411 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 19.09.2020 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/datenschutz-veranstaltungen einsehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Krö 600-070-030 20-AFM411 Sehr geehrteAntragsteller/in die Namensvergabe für den Forschungsbau CARL erfo…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Namensvergabe für das Gebäude CARL [#197447]
Datum
23. September 2020 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
100-ACM-Krö 600-070-030 20-AFM411 Sehr geehrteAntragsteller/in die Namensvergabe für den Forschungsbau CARL erfolgte nicht durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, sondern durch den Antragsteller für das Forschungsvorhaben: Lehrstuhl und Institut für Stromrichtertechnik und Elektrische Antriebe (ISEA) Jägerstr. 17-19 52066 Aachen <<E-Mail-Adresse>> Bitte wenden Sie sich bei Bedarf direkt an das Institut ISEA. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Diese Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Informationen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen