Namensvergabe von Räumlichkeiten in Benutzung durch die RWTH Aachen

1) Eine Auflistung der Räumlichkeiten, welche von der RWTH benutzt werden und welche nach Unternehmen oder Privatpersonen benannt worden sind.
2) die Kriterien, nach welchen die Vergabe der Namen von Räumlichkeiten an Unternehmen und Privatpersonen erfolgten.
3) die Art der Verträge, in welchen die der Benennung zugrunde liegenden Rahmenbedingungen festgehalten werden inklusive der daraus-einhergehenden wechselseitigen Verpflichtungen und Aufgaben.
4) Welches Gremium hat die finale Entscheidungsgewalt in den angesprochenen Fällen gehabt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Namensvergabe von Räumlichkeiten in Benutzung durch die RWTH Aachen [#262562]
Datum
6. November 2022 12:38
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Auflistung der Räumlichkeiten, welche von der RWTH benutzt werden und welche nach Unternehmen oder Privatpersonen benannt worden sind. 2) die Kriterien, nach welchen die Vergabe der Namen von Räumlichkeiten an Unternehmen und Privatpersonen erfolgten. 3) die Art der Verträge, in welchen die der Benennung zugrunde liegenden Rahmenbedingungen festgehalten werden inklusive der daraus-einhergehenden wechselseitigen Verpflichtungen und Aufgaben. 4) Welches Gremium hat die finale Entscheidungsgewalt in den angesprochenen Fällen gehabt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262562/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Namensvergabe von Räumlichkeiten in Benutzung durch die RWTH Aache…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Namensvergabe von Räumlichkeiten in Benutzung durch die RWTH Aachen [#262562]
Datum
10. Dezember 2022 12:25
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Namensvergabe von Räumlichkeiten in Benutzung durch die RWTH Aachen“ vom 06.11.2022 (#262562) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
671/22 IFG Anfrage Namensvergabe von Räumlichkeiten Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück a…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
671/22 IFG Anfrage Namensvergabe von Räumlichkeiten
Datum
22. Dezember 2022 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Auskünfte geben: Zu 1) Eine Auflistung der Räumlichkeiten, welche von der RWTH benutzt werden und welche nach Unternehmen oder Privatpersonen benannt worden sind. Im Hauptgebäude sind das folgende Räumlichkeiten: AachenMünchener Halle Im Super C: Ford-Saal Sparkassen Forum Generali-Saal Im C.A.R.L.: H03 Otto Fuchs KG H04 Knorr-Bremse-AG Gießereiinstitut: H218 Magma GmbH Zu 2) Die Kriterien, nach welchen die Vergabe der Namen von Räumlichkeiten an Unternehmen und Privatpersonen erfolgten. Kriterien gibt es nicht. Das Hörsaalsponsoring ist ein Angebot für Unternehmen, das öffentlich auf unserer Website steht. https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Wirtschaft/Sponsoring/~nnah/Hoersaalspon soring/ Zu 3) Die Art der Verträge, in welchen die der Benennung zugrunde liegenden Rahmenbedingungen festgehalten werden inklusive der daraus-einhergehenden wechselseitigen Verpflichtungen und Aufgaben. In der Anlage finden Sie einen Mustervertrag. Zu 4) Welches Gremium hat die finale Entscheidungsgewalt in den angesprochenen Fällen gehabt. Grundsätzlich gibt es kein Gremium. Sollte es aber strittige Fälle geben, wird im Zweifelsfall die Hochschulleitung entscheiden, ob der Sponsor in Frage kommt. Mit freundlichen Grüßen