Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung bzgl. IFS Schweinfurt

Anfrage an: Noch nicht bekannt

dem Institut für Fremdsprachen in Schweinfurt, einer privat geleiteten Berufsschule für die Ausbildung von Fremdsprachenkorrespondent/inn/en, wurden im Jahr 2016 Zuschüsse in Höhe von 47.967 Euro aus Steuergeldern durch die Europäische Union genehmigt, die für die Förderung des WIELD-Projekts (Work Placement and Intercultural Experience in London) aufzuwenden sind.

http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/projects/eplus-project-details-page/?nodeRef=workspace://SpacesStore/0893dad5-2160-4c3b-ad0a-4cbe44cc32ec

Dieses Projekt befindet sich nun in seinem zweiten Jahr, so dass davon ausgegangen werden kann, dass noch die Hälfte dieser Zuschüsse für die zweite Entsendung von 15 Schülerinnen und Schülern nach London Anfang 2018 zur Verfügung stehen. Genehmigt werden laut Erasmus+, einem Bildungsförderungsprogramm der Europäischen Kommission, Projekte, die folgende Voraussetzungen zur Inklusion und Chancengleichheit erfüllen (Zitat):

Zur Zielgruppe gehören laut Erasmus+ Menschen mit

* mentalen, körperlichen, sensorischen Beeinträchtigungen;
* Bildungsproblemen, wie z.B. Lernschwierigkeiten, Schulabbrecher/-innen, Personen mit geringerer Qualifikation, junge Menschen mit schlechten schulischen Leistungen;
* wirtschaftlichen Hindernissen, z.B. Langzeitarbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, Überschuldung, geringen Einkommen;
* kulturellen Unterschieden, wie u.a. Angehörige einer nationalen oder ethnischen Minderheit, Menschen, die sprachlich und kulturell nicht integriert sind, Geflüchtete;
* Gesundheitsproblemen, wie chronischen oder psychischen Erkrankungen;
* sozialen Hindernissen, u.a. sozial diskriminierte Gruppen, Menschen in einer prekären Situation, (ehemalige) Drogenabhängige oder Alkoholiker/-innen, junge und/oder alleinerziehende Eltern, Waisen;
* geografischen Hindernissen, die z.B. in städtischen Problembezirke, abgelegenen ländliche Regionen oder strukturschwachen Gebieten leben.

https://www.na-bibb.de/themen/chancengleichheit/

Da diese nach Angaben der Schulleitung nicht angewandt werden, sondern Frau Rogers ihrer Aussage zufolge nach ihren eigenen subjektiven, weitgehend unbekannten Kriterien ohne die entsprechende Hintergrundinformation zu den einzelnen Schüler/inn/en entscheidet, welche Schüler/inn/en aus ihrer Sicht förderungswürdig sind - diese Entscheidungen betreffen auch Schüler/inn/en, die sie noch gar nicht kennengelernt hat, da über die Platzvergabe bestimmt wird, bevor der neue Jahrgang 2017/18, den dies betrifft, überhaupt zum ersten Schultag erschienen ist (!) -, stellen sich folgende Fragen:

1. Wem ist die IFS Schweinfurt bezüglich der Vergabe dieser vom Steuerzahler via EU zur Verfügung gestellten Zuschüsse verantwortlich? Trifft die Aussage der Schulleiterin "Mir wurden die Zuschüsse genehmigt und ich kann damit machen, was ich will" (Original-Zitat) zu? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann im vorliegenden Fall eine solche Aussage getroffen werden?

2. Wie viele Schüler/inn/en (genaue Zahl) haben sich für das Berufspraktikum in London in den Jahrgängen 2016/17 und 2017/18 angemeldet, und wie vielen Schüler/inn/en (genaue Zahl je Jahrgang) wurde die Teilnahme aus welchen Gründen verwehrt? Die Schulleiterin verweigert diesbezüglich unter Berufung auf den Datenschutz die Aussage (Original-Zitat: "Das geht Sie gar nichts an."), wobei diese Fakten für den Steuerzahler absolut relevant sind, da nur durch die ordnungsgemäße Darlegung von Zahlen und Bilanzen nachgewiesen werden kann, dass die bewilligten Zuschüsse rechtlich einwandfrei für genau jene Zielgruppe aufgewandt worden sind bzw. werden, für die die Europäische Union solche Fördergelder bereitstellt.

Ich halte o. g. Aussagen aus Sicht der betroffenen Eltern, die diese Steuern letztlich gezahlt haben und deren Kinder zur entsprechenden Zielgruppe gehören (die - wie bereits dargelegt - in keinster Weise berücksichtigt wird), für ausgesprochen fragwürdig und bitte um schnellstmögliche Aufklärung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches Vorgehen an einer staatlichen Schule vom Staatsministerium für Bildung und Kultur ohne Hinterfragen toleriert würde. Bestehen für private Schulen hier Ausnahmen? Und wie rechtfertigt man diese Ausnahmen gegenüber den Eltern und Steuerzahlern?

3. Wurden in der Vergangenheit aus Steuerquellen Zuschüsse für Projekte der IFS Schweinfurt genehmigt, und gibt es hierfür schriftliche Nachweise für deren rechtmäßige Anwendung? Die Schule existiert seit 1998.

Vielen Dank für die zeitnahe Beantwortung.

Behörde benötigt

  • Datum
    8. September 2017
  • Frist
  • 0 Follower:innen
Klara Fall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: dem Institut für…
Von
Klara Fall
Betreff
Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung bzgl. IFS Schweinfurt [#24564]
Datum
8. September 2017 11:52
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
dem Institut für Fremdsprachen in Schweinfurt, einer privat geleiteten Berufsschule für die Ausbildung von Fremdsprachenkorrespondent/inn/en, wurden im Jahr 2016 Zuschüsse in Höhe von 47.967 Euro aus Steuergeldern durch die Europäische Union genehmigt, die für die Förderung des WIELD-Projekts (Work Placement and Intercultural Experience in London) aufzuwenden sind. http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/projects/eplus-project-details-page/?nodeRef=workspace://SpacesStore/0893dad5-2160-4c3b-ad0a-4cbe44cc32ec Dieses Projekt befindet sich nun in seinem zweiten Jahr, so dass davon ausgegangen werden kann, dass noch die Hälfte dieser Zuschüsse für die zweite Entsendung von 15 Schülerinnen und Schülern nach London Anfang 2018 zur Verfügung stehen. Genehmigt werden laut Erasmus+, einem Bildungsförderungsprogramm der Europäischen Kommission, Projekte, die folgende Voraussetzungen zur Inklusion und Chancengleichheit erfüllen (Zitat): Zur Zielgruppe gehören laut Erasmus+ Menschen mit * mentalen, körperlichen, sensorischen Beeinträchtigungen; * Bildungsproblemen, wie z.B. Lernschwierigkeiten, Schulabbrecher/-innen, Personen mit geringerer Qualifikation, junge Menschen mit schlechten schulischen Leistungen; * wirtschaftlichen Hindernissen, z.B. Langzeitarbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, Überschuldung, geringen Einkommen; * kulturellen Unterschieden, wie u.a. Angehörige einer nationalen oder ethnischen Minderheit, Menschen, die sprachlich und kulturell nicht integriert sind, Geflüchtete; * Gesundheitsproblemen, wie chronischen oder psychischen Erkrankungen; * sozialen Hindernissen, u.a. sozial diskriminierte Gruppen, Menschen in einer prekären Situation, (ehemalige) Drogenabhängige oder Alkoholiker/-innen, junge und/oder alleinerziehende Eltern, Waisen; * geografischen Hindernissen, die z.B. in städtischen Problembezirke, abgelegenen ländliche Regionen oder strukturschwachen Gebieten leben. https://www.na-bibb.de/themen/chancengleichheit/ Da diese nach Angaben der Schulleitung nicht angewandt werden, sondern Frau Rogers ihrer Aussage zufolge nach ihren eigenen subjektiven, weitgehend unbekannten Kriterien ohne die entsprechende Hintergrundinformation zu den einzelnen Schüler/inn/en entscheidet, welche Schüler/inn/en aus ihrer Sicht förderungswürdig sind - diese Entscheidungen betreffen auch Schüler/inn/en, die sie noch gar nicht kennengelernt hat, da über die Platzvergabe bestimmt wird, bevor der neue Jahrgang 2017/18, den dies betrifft, überhaupt zum ersten Schultag erschienen ist (!) -, stellen sich folgende Fragen: 1. Wem ist die IFS Schweinfurt bezüglich der Vergabe dieser vom Steuerzahler via EU zur Verfügung gestellten Zuschüsse verantwortlich? Trifft die Aussage der Schulleiterin "Mir wurden die Zuschüsse genehmigt und ich kann damit machen, was ich will" (Original-Zitat) zu? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann im vorliegenden Fall eine solche Aussage getroffen werden? 2. Wie viele Schüler/inn/en (genaue Zahl) haben sich für das Berufspraktikum in London in den Jahrgängen 2016/17 und 2017/18 angemeldet, und wie vielen Schüler/inn/en (genaue Zahl je Jahrgang) wurde die Teilnahme aus welchen Gründen verwehrt? Die Schulleiterin verweigert diesbezüglich unter Berufung auf den Datenschutz die Aussage (Original-Zitat: "Das geht Sie gar nichts an."), wobei diese Fakten für den Steuerzahler absolut relevant sind, da nur durch die ordnungsgemäße Darlegung von Zahlen und Bilanzen nachgewiesen werden kann, dass die bewilligten Zuschüsse rechtlich einwandfrei für genau jene Zielgruppe aufgewandt worden sind bzw. werden, für die die Europäische Union solche Fördergelder bereitstellt. Ich halte o. g. Aussagen aus Sicht der betroffenen Eltern, die diese Steuern letztlich gezahlt haben und deren Kinder zur entsprechenden Zielgruppe gehören (die - wie bereits dargelegt - in keinster Weise berücksichtigt wird), für ausgesprochen fragwürdig und bitte um schnellstmögliche Aufklärung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches Vorgehen an einer staatlichen Schule vom Staatsministerium für Bildung und Kultur ohne Hinterfragen toleriert würde. Bestehen für private Schulen hier Ausnahmen? Und wie rechtfertigt man diese Ausnahmen gegenüber den Eltern und Steuerzahlern? 3. Wurden in der Vergangenheit aus Steuerquellen Zuschüsse für Projekte der IFS Schweinfurt genehmigt, und gibt es hierfür schriftliche Nachweise für deren rechtmäßige Anwendung? Die Schule existiert seit 1998. Vielen Dank für die zeitnahe Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Klara Fall <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Klara Fall

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