Nationale Open-Access-Strategie

Alle Dokumente und Schriftverkehre mit Bezug auf das im Koalitionsvertrag für die nunmehr abgeschlossene 19. Wahlperiode festgehaltene Vorhaben, eine nationale Open-Access-Strategie zu entwickeln (S. 33).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2021
  • Frist
    4. Dezember 2021
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Petra Sitte (Bundestagsfraktion DIE LINKE)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente un…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Petra Sitte (Bundestagsfraktion DIE LINKE)
Betreff
Nationale Open-Access-Strategie [#232197]
Datum
2. November 2021 10:13
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente und Schriftverkehre mit Bezug auf das im Koalitionsvertrag für die nunmehr abgeschlossene 19. Wahlperiode festgehaltene Vorhaben, eine nationale Open-Access-Strategie zu entwickeln (S. 33).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Petra Sitte Anfragenr: 232197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232197/ Postanschrift Petra Sitte << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Petra Sitte (Bundestagsfraktion DIE LINKE)
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021 Bundesministerium für Bildung un…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021
Datum
23. November 2021 15:54
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114- 18501/162(2021) Berlin, 23.11.2021 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021 Sehr geehrte Frau Abgeordnete Sitte, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.11.2021, in dessen Rahmen Sie "alle Dokumente und Schriftverkehre mit Bezug auf das im Koalitionsvertrag für die nunmehr abgeschlossene 19. Wahlperiode festgehaltene Vorhaben, eine nationale Open-Access-Strategie zu entwickeln" begehren. Aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode ergibt sich der Auftrag, eine Nationale Open Access-Strategie zu entwickeln. Unter dem Dach der Nationalen Open Access-Strategie wird die Open Access-Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) aus dem Jahr 2016 weiterentwickelt und mit Maßnahmen unterlegt und verschiedene Initiativen gebündelt. Das zuständige Fachreferat hat dazu einen Mehrebenenprozess mit Stakeholdern begonnen, insbesondere mit den Ländern und den anderen Ressorts. So finden seit 2019 regelmäßige Austauschrunden zum Thema Open Access mit den Ländern und im Kreis der Bundesministerien statt. Daneben hat das BMBF zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung von Open Access aufgelegt. Insbesondere zu nennen ist die Durchführung einer Informationsoffensive Open Access, die Förderung einer Kompetenz- und Vernetzungsplattform, die Förderung von Projekten zur Beschleunigung der Open Access-Transformation und die Förderung eines Open Access-Monitors. Ihr Antrag richtet sich auf alle Dokumente und Schriftwechsel mit Bezug auf das Vorhaben, eine Nationale Open Access-Strategie zu entwickeln. Von diesem Antragsgegenstand sind die folgend aufgelisteten Prozesse aller Voraussicht nach umfasst. I. Konzeption Nationale Strategie (umfasst Planungen seit 2018) II. Prozess mit den Ländern (umfasst fortlaufenden Austausch mit den Ländern seit 2019, u.a. vier Bund-Länder-Sitzungen) III. Prozess mit den Ressorts (umfasst fortlaufenden interministeriellen Austausch seit 2019, u.a. fünf Ressortsitzungen, Ressortabfrage) IV. Prozess mit der Wissenschaft (umfasst insb. die umfangreiche Projektförderung, u.a. Förderrichtlinie Kompetenz- und Vernetzungsplattform Open Access, Förderrichtlinie zur Beschleunigung der Open Access-Transformation, Einzelfördermaßnahme Open Access-Monitor, und die Informationsoffensive zu Open Access) V. Prozess mit Verlagen (umfasst den fortlaufenden Austausch mit Verlagen seit 2019) Aufgrund der großen Menge der betroffenen Dokumente und Schriftwechsel bitte ich um Verständnis, dass eine Informationsgewährung innerhalb der § 7 Abs. 5 S. 2 IFG vorgesehenen Frist nicht realisiert werden kann. Nach erster kursorischer Durchsicht ist zudem festzustellen, dass die von Ihnen begehrten Unterlagen in erheblicher Anzahl personenbezogene Daten Dritter enthalten. Grundsätzlich sind bei Vorliegen von personenbezogenen Daten Dritter - sofern es sich nicht um Daten von Bearbeiterinnen und Bearbeitern i.S.v. § 5 Abs. 4 IFG handelt - gemäß § 8 IFG Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Nach kursorischer Durchsicht der vorliegenden Unterlagen kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die begehrten Informationen neben personenbezogenen Daten (§ 5 IFG) auch geistiges Eigentum (§ 6 Satz 1 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 Satz 2 IFG) enthalten. Das IFG sieht auch in solchen Fällen die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor. Die Behörde gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Die Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang ergeht schriftlich und ist auch dem Dritten bekannt zu geben. Der Informationszugang selbst darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig ist oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind (§ 8 IFG). Sollten Sie mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden sein (vgl. § 7 Abs. 2 S. 2 IFG), wären die Drittbeteiligungsverfahren - jedenfalls hinsichtlich der personenbezogenen Daten - nicht erforderlich. Hingegen ist in Hinblick auf die Bestimmung möglicher Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sowie von Informationen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen, die Einschätzung der hiervon betroffenen Dritten zwingend erforderlich. Die Bestimmung ist insofern Voraussetzung für eine anschließende Unkenntlichmachung durch das BMBF. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie - wie erbeten - über zu erwartende Kosten unterrichten. Für die Zusammenstellung der beantragten Unterlagen (Sichtung, Sortierung und Prüfung der Unterlagen Durchführung von Drittbeteiligungsverfahrens sowie die anschließende Aussonderung entsprechender Daten, Aufbereitung für die Bereitstellung sowie die Anforderung und Bereitstellung von Dokumenten, die beim Projektträger geführt werden) wird derzeit ein erhöhter Verwaltungsaufwand von ca. 125 Arbeitsstunden im höheren Dienst, 70 Arbeitsstunden im gehobenen Dienst und 90 Arbeitsstunden im mittleren Dienst angenommen. Vor diesem Hintergrund dürfte der von der Informationsgebührenverordnung (IFG GebV) vorgesehene Gebührenrahmen Anlage A, Nummer 2.2 in Höhe von 500 Euro betroffen sein. Die tatsächliche Gebührenhöhe richtet sich unter anderem nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand; die Gebühr kann aber nicht höher als 500 Euro ausfallen. Zwar bedürfen Anträge nach dem IFG grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag, wie das hier gemäß den obigen Ausführungen der Fall ist, Belange Dritter im Sinne der § 5 Absatz 1 und 2 (Schutz personenbezogener Daten) oder § 6 IFG (geistiges Eigentum, Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) berührt. Durch eine inhaltliche Konkretisierung (z.B. auf die Korrespondenz zu einem thematischen Abschnitt) und/oder zeitliche Eingrenzung Ihres Antrags wird Ihnen ggf. die Möglichkeit eröffnet, unter Umständen zu einer geringeren Gebührenhöhe für die Antragsbearbeitung beizutragen. Zudem könnten Sie ggf. früher über den Informationszugang verfügen. Bitte teilen Sie mir bis zum 14.12.2021 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, konkretisieren oder zurücknehmen möchten. Sollten Sie an Ihren Antrag festhalten wollen, so bitte ich zudem um die Übersendung einer Antragsbegründung. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere, notwendige Verfahrensschritte einleite und bitte daher bereits jetzt um Nachsicht und Ihr Verständnis, dass sich der Informationszugang verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen
Petra Sitte (Bundestagsfraktion DIE LINKE)
AW: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021 [#232197] Sehr << Anre…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Petra Sitte (Bundestagsfraktion DIE LINKE)
Betreff
AW: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021 [#232197]
Datum
24. November 2021 12:44
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und insbesondere für Ihre Darstellung zu den betroffenen Dokumentkomplexen. Vor dem Hintergrund des Umfangs und der nötigen Beteiligungsverfahren würde ich meine Anfrage insoweit konkretisieren, dass sie sich auf den von Ihnen aufgeführten Komplex III (Prozess mit den Ressorts) beschränkt. Da es sich hierbei um einen Vorgang zwischen den Ministerien handelt, hoffe ich, dass sich damit die Notwendigkeit der Durchführung von Drittbeteiligungen und der verbundene Aufwand deutlich reduzieren lassen. Auch mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich vollständig einverstanden. Sollte auch für diesen konkretisierten Antrag eine Begründung gewünscht sein, so besteht diese in einem erheblichen öffentlichen und parlamentarischen Interesse an den Aktivitäten der Bundesregierung zum Thema Open Access im Allgemeinen und insbesondere an den Gründen, aus denen das im Koalitionsvertrag verabredete Vorhaben dazu nicht zu einem Abschluss geführt wurde. Mit freundlichen Grüßen Petra Sitte Anfragenr: 232197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232197/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021 Bundesministerium für Bildung un…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021
Datum
30. November 2021 08:20
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114- 18501/162(2021) Berlin, 30.11.2021 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021 Sehr geehrte Frau Abgeordnete Sitte, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24.11.2021, in deren Rahmen Sie Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.11.2021 auf den von uns aufgeführten Komplex III (Prozess mit den Ressorts) beschränkt haben und sich mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden erklärt haben. Aufgrund der Antragskonkretisierung haben sich die zu erwartenden Kosten verändert. Für die Zusammenstellung der beantragten Unterlagen (Sichtung, Sortierung und Prüfung der Unterlagen, Aussonderung von Daten, Aufbereitung für die Bereitstellung) wird nunmehr ein erhöhter Verwaltungsaufwand von 20 Arbeitsstunden im höheren Dienst, 13 Stunden im gehobenen Dienst und 16 Arbeitsstunden im mittleren Dienst angenommen. Der dokumentierte Zeitaufwand wird anhand pauschalierter Stundensätze umgerechnet. Um eine proportionale Gleichbehandlung aller Gebührenschuldner innerhalb des einschlägigen Gebührenrahmens sicherzustellen, wird der Gebührenrahmen wiederum gegliedert und der Antrag entsprechend des tatsächlichen Aufwands eingeordnet. Die konkrete Gebührenhöhe wird sodann unter Beachtung des angefallenen Verwaltungsaufwands im Rahmen des Ermessens bestimmt. Vorliegend wird voraussichtlich der von der Informationsgebührenverordnung (IFG GebV) vorgesehene Gebührenrahmen Anlage A, Nummer 2.2 in Höhe von ca. 325 Euro betroffen sein. Bitte teilen Sie mir bis zum 07.12.2021 mit, ob Sie trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren Ihren Antrag aufrechterhalten wollen. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere, notwendige Verfahrensschritte einleite. Aufgrund der Menge der betroffenen Dokumente und Schriftwechsel bitte ich bereits jetzt um Nachsicht und Ihr Verständnis, dass eine Informationsgewährung innerhalb der § 7 Abs. 5 S. 2 IFG vorgesehenen Frist nicht realisiert werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Petra Sitte (Bundestagsfraktion DIE LINKE)
AW: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021 [#232197] Sehr << Anre…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Petra Sitte (Bundestagsfraktion DIE LINKE)
Betreff
AW: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021 [#232197]
Datum
30. November 2021 09:35
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich erhalte meinen Antrag in Kenntnis der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Petra Sitte Anfragenr: 232197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232197/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Automatische Antwort: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021 [#232197] …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Automatische Antwort: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021 [#232197]
Datum
30. November 2021 09:36
Status
Warte auf Antwort
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am Montag, 06.12.2021 wieder erreichbar. Eingehende E-Mails werden nicht gelesen oder weitergeleitet. Wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]>, [geschwärzt] +[geschwärzt] Viele Grüße [geschwärzt]
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021
Datum
3. Februar 2022 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114- 18501/162(2021) Berlin, 03.02.2022 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.11.2021 Sehr geehrte Frau Abgeordnete Sitte, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.11.2021, in dessen Rahmen Sie "alle Dokumente und Schriftverkehre mit Bezug auf das im Koalitionsvertrag für die nunmehr abgeschlossene 19. Wahlperiode festgehaltene Vorhaben, eine nationale Open-Access-Strategie zu entwickeln" begehren. Mit Ihrer Nachricht vom 24.11.2021 haben Sie Ihren Antrag auf den von uns aufgeführten Komplex III (Prozess mit den Ressorts) beschränkt und sich mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden erklärt. Mit Ihrer Nachricht vom 29.11.2021 haben Sie Ihren Antrag in Kenntnis der voraussichtlichen Kosten aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands aufrechterhalten. Im Anhang übersende ich Ihnen die angeforderten Dokumente und Schriftverkehre zu dem genannten Themenkomplex. In den Unterlagen wurden personenbezogene Daten sowie Informationen, die sich nicht auf den Antragsgegenstand beziehen, durch Schwärzung unkenntlich gemacht. Mit Nachricht vom 23.11.2021 wurde Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Antrag den Verwaltungsaufwand einer kostenfreien einfachen Auskunft überschreitet und mithin voraussichtlich gebührenpflichtig sein wird. Ein Gebührenbescheid ergeht gesondert. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Upload
Betreff
Datum
3. Februar 2022 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen