Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE)

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Vertragsinformationen zur Einrichtung und Betrieb der "Nationale Plattform für geographische Daten" (NPGEO-DE)
- Informationen über die Auftragsvergabe (z.B. Ausschreibungunterlagen, Angebot(e) der Fa. ESRI)
- Eine Übersicht über die monatlich anfallenden Kosten der Plattform
- Informationen zu den Zugangsbeschränkungen der Plattform
- Eine Übersicht zu den datenanliefernden Behörden und Organisationen

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Vertragsinfor…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE) [#189684]
Datum
24. Juni 2020 14:49
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Vertragsinformationen zur Einrichtung und Betrieb der "Nationale Plattform für geographische Daten" (NPGEO-DE) - Informationen über die Auftragsvergabe (z.B. Ausschreibungunterlagen, Angebot(e) der Fa. ESRI) - Eine Übersicht über die monatlich anfallenden Kosten der Plattform - Informationen zu den Zugangsbeschränkungen der Plattform - Eine Übersicht zu den datenanliefernden Behörden und Organisationen Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189684/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an A…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE) [#189684]
Datum
24. Juni 2020 14:49
Status
Warte auf Antwort
Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Fragen - sowie Anträge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz und anderen Gesetzen - werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärztinnen und Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Anregungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden von uns zur Kenntnis genommen und ggf. an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Wir danken Ihnen für den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir kapazitätsbedingt nicht zu jeder Anfrage einzeln Stellung nehmen können. Fachliche Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19<http://www.rki.de/covid-19>. Zu vielen Themen gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.rki.de/covid-19-faq<http://www.rki.de/covid-19-faq> Einen guten Überblick gibt auch der Steckbrief: www.rki.de/covid-19-steckbrief<http://www.rki.de/covid-19-steckbrief> Zu den aktuellen Fallzahlen: Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland stellt das COVID-19-Dashboard dar: https://corona.rki.de Dort finden Sie auch die Zahl der übermittelten Todesfälle und die Schätzung der Zahl der Genesenen. Über den NPGEO Corona Hub (rechte obere Ecke) ist hier auch das Herunterladen von Daten möglich. Direktlink: https://npgeo-corona-npgeo-de.hub.arcgis.com/datasets/dd4580c810204019a7b8eb3e0b329dd6_0 Empfehlenswert ist auch der tägliche Situationsbericht des RKI: www.rki.de/covid-19-situationsbericht<http://www.rki.de/covid-19-situationsbericht> Der Situationsbericht enthält viele statistische Auswertungen u.a. zur demografischen Verteilung und klinischen Aspekten sowie die Schätzung der Reproduktionszahl R. Einmal pro Woche mittwochs werden hier Daten zu Labortestungen veröffentlicht. Informationen für Bürger und Bürgerinnen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihren Internetseiten zu COVID-19 zur Verfügung: www.infektionsschutz.de/coronavirus<http://www.infektionsschutz.de/coronavirus> Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html Eine Entscheidungshilfe bezüglich eines Arztbesuches oder Coronavirus-Tests bietet die CovApp der Charité: https://covapp.charite.de/ Siehe hierzu auch die folgende Orientierungshilfe unter www.rki.de/covid-19-orientierungshilfe-buerger<http://www.rki.de/covid-19-orientierungshilfe-buerger> Informationen zu aktuell geltenden Regelungen und Einschränkungen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung sowie der jeweiligen Landesbehörden, siehe hierzu das Informationsportal der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/covonavirus<http://www.bundesregierung.de/covonavirus>. Auf dieser Seite gibt es außerdem neben medizinischen Informationen z.B. auch praktische Hinweise für Unternehmen, Arbeitnehmer und Familien. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Hilfreiche Informationen finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.zusammengegencorona.de/ Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer eine telefonische Beratung an. Mit freundlichen Grüßen aus dem Robert Koch-Institut. _______________________________________________________________ Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 24.06.2020 Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang te…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.06.2020
Datum
24. Juni 2020 22:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) Robert Koch-Institut [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] Internet: www.rki.de Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 24.06.2020 [#189684] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nation…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.06.2020 [#189684]
Datum
16. August 2020 22:07
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE)“ vom 24.06.2020 (#189684) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189684/
Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage vom 24.06.2020 [#189684] Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszuga…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.06.2020 [#189684]
Datum
17. August 2020 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen erwähnte Informationsfreiheitsanfrage „Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE)“ vom 24.06.2020 liegt uns hier nicht vor. Der Grund dafür ist mir nicht bekannt. Sofern Sie weiterhin die begehrte Information beantragen bitte ich um Zusendung der Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Dankeschön. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 24.06.2020 [#189684] Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort, ein Bedarf an In…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.06.2020 [#189684]
Datum
17. August 2020 22:39
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort, ein Bedarf an Informationen besteht meinerseits immer noch. Den Eingang hat mir [geschwärzt] [[geschwärzt] ([geschwärzt]) / [geschwärzt] ([geschwärzt])] per Mail am 24. Juni 2020 um 22:29 bestätigt, vielleicht kann man damit herausfinden wo die Anfrage abgeblieben ist, nicht dass der Vorgang doppelt bearbeitet wird. Hier der ursprüngliche Text der Anfrage: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Vertragsinformationen zur Einrichtung und Betrieb der "Nationale Plattform für geographische Daten" (NPGEO-DE) - Informationen über die Auftragsvergabe (z.B. Ausschreibungunterlagen, Angebot(e) der Fa. ESRI) - Eine Übersicht über die monatlich anfallenden Kosten der Plattform - Informationen zu den Zugangsbeschränkungen der Plattform - Eine Übersicht zu den datenanliefernden Behörden und Organisationen Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 189684 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte um Information ob der ursprüngliche Vorgang zu meiner Anfrage wieder aufge…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.06.2020 [#189684] | Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE) [#189684]
Datum
31. August 2020 22:52
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte um Information ob der ursprüngliche Vorgang zu meiner Anfrage wieder aufgefunden werden konnte oder ob meine Anfrage komplett neu bearbeitet werden muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189684/
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen erwähnte Infor…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE)
Datum
1. September 2020 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen erwähnte Informationsfreiheitsanfrage „Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE)“ vom 24.06.2020 liegt uns hier nicht vor. Der Grund dafür ist mir wie im Schreiben vom 17.08.2020 mitgeteilt nicht bekannt. Sofern Sie weiterhin die begehrte Information beantragen bitte ich um Zusendung der Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Dankeschön. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Mail vom 17. August 2020, 22:39 habe ich den kompletten Anfragetext erneut…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage „Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE) [#189684]
Datum
3. September 2020 00:23
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Mail vom 17. August 2020, 22:39 habe ich den kompletten Anfragetext erneut übermittelt, reicht dies zur Bearbeitung des IFG-Antrags? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189684/
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist hier keine Anfrage zu besagter Zeit eingegangen. Ich bitte um Übersendung…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage „Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE) [#189684]
Datum
3. September 2020 18:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist hier keine Anfrage zu besagter Zeit eingegangen. Ich bitte um Übersendung an das IFG Postfach des RKI ( <<E-Mail-Adresse>> ) oder um Mitteilung an welches Postfach die Anfrage versendet wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], technisch bedingt (Spamfilter, schlecht konfigurierte Server, Greylisting, etc.) ist das Sende…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage „Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE) [#189684]
Datum
3. September 2020 22:13
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], technisch bedingt (Spamfilter, schlecht konfigurierte Server, Greylisting, etc.) ist das Sendedatum meist nicht mit dem Empfangsdatum identisch. Haben Sie bereits bei [geschwärzt] ([geschwärzt]) nachgefragt? Dieser hatte die Anfrage ja ursprünglich bearbeitet und explizit bei Rückfragen auf das Postfach [geschwärzt] verwiesen, wohin ich mich dann auch gewendet habe. Falls mit den entsprechenden Informationen nichts auffindbar ist hier nochmal mein ursprünglicher Anfragetext: " Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Vertragsinformationen zur Einrichtung und Betrieb der "Nationale Plattform für geographische Daten" (NPGEO-DE) - Informationen über die Auftragsvergabe (z.B. Ausschreibungunterlagen, Angebot(e) der Fa. ESRI) - Eine Übersicht über die monatlich anfallenden Kosten der Plattform - Informationen zu den Zugangsbeschränkungen der Plattform - Eine Übersicht zu den datenanliefernden Behörden und Organisationen Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 189684" Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 189684 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 03.09.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.09.2020
Datum
7. September 2020 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-168. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AZ 2020-168 IFA vom ursprünglich 24. Juni 2020 [#189684] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheits…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AZ 2020-168 IFA vom ursprünglich 24. Juni 2020 [#189684]
Datum
8. Oktober 2020 13:05
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE)“ vom 24.06.2020 (#189684) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Da diese Anfrage bei Ihnen verloren gegangen ist habe ich sie erneut am 17.08.2020 (Hier wurde dann in Ihrer Behörde nach der ursprünglichen IFA gesucht) und 03.09.2020 (Nach weiterer Nichtauffindbarkeit des Vorgangs wurde das Aktenzeichen 2020-168 zugewiesen.), hier ist die Frist mittlerweile auch überschritten. Den genauen Mailverlauf können Sie unter https://fragdenstaat.de/a/189684/ nachvollziehen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189684/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE)“ [#189684]
Datum
21. Juni 2021 00:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/189684/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da einerseits meine ursprüngliche Anfrage "verloren" wurde (In Zeiten digitaler Mailbearbeitung höchst ungewöhnlich) als auch auf meine darauf folgende erneute Anfrage in keiner Weise sachlich eingegangen wird oder eine Antwort erfolgt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 189684.pdf Anfragenr: 189684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189684/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [gesc…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Nationale Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE)“ [#189684] # [geschwärzt]#[geschwärzt]
Datum
22. Juni 2021 11:33
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Bonn [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] Internetadresse: https://www.bfdi.bund.de ******************************************************************************** Datenschutzhinweis: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** Vertraulichkeitshinweis: [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.06.2020 / Aktenzeichens: 2.13.04/0002#169 [#189684]…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.06.2020 / Aktenzeichens: 2.13.04/0002#169 [#189684]
Datum
8. Oktober 2021 14:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.06.2020 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zunächst bitten wir die verzögerte Beantwortung der Anfrage und die späte Rückmeldung zu entschuldigen, die der weiterhin hohen Arbeitsbelastung, der im Haus erforderlichen Abstimmungen sowie der vordringlichen Bewältigung der Pandemiesituation geschuldet ist. Ihr Antrag auf Informationszugang bezieht sich nach Sichtung der angefragten Dokumente unter anderem auf geistiges Eigentum sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter im Sinne von § 6 IFG und berührt insoweit Belange Dritter, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten. Wir bitten Sie daher zunächst um Begründung Ihres Antrages nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG, damit wir den Dritten nach § 8 Abs. 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme geben können. Wir möchten Sie zudem hiermit darauf hinweisen, dass gem. § 10 Abs. 1 IFG Gebühren für die Bearbeitung Ihres Antrages anfallen werden. Diese bestimmen sich nach § 10 Abs. 3 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV). Nach § 1 Absatz 1 IFGGebV i.V.m Teil A Nummer 2.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses beträgt die Gebühr für die Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, 30 bis 500 EUR. Vor diesem Hintergrund bitten wir ferner um Mitteilung, ob Sie angesichts der Gebührenfolge an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitgesetz beim RKI vom 24.6.2020 # 25-721/009 II#0…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitgesetz beim RKI vom 24.6.2020 # 25-721/009 II#0475 [#189684]
Datum
28. November 2021 00:09
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, lässt sich der erwartete Betrag noch weiter eingrenzen? 30€ bis 500€ ist ja eine sehr weite Spanne. Bis 100€ Gesamtkosten wäre dies für mich kein Problem, würde für darüber hinaus ausgehende Kosten eine genaue Rechnung mit Auflistung und Dauer der jeweiligen Tätigkeiten geschrieben werden, oder würde ich nur eine Rechnung für eine Pauschale erhalten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189684/