Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt

Die Beauftragung des Nationalen Rates bei Einsetzung Ende 2019 sowie die Beauftragung für die Weiterarbeit ab Herbst 2021.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
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Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Beauftragung …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt [#225073]
Datum
17. Juli 2021 13:56
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Beauftragung des Nationalen Rates bei Einsetzung Ende 2019 sowie die Beauftragung für die Weiterarbeit ab Herbst 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 225073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225073/ Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Z14-0760/152*61 Mail an Antragsteller senden Per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Betr.: IFG-Antrag #22507…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Z14-0760/152*61 Mail an Antragsteller senden
Datum
20. Juli 2021 16:20
Status
Warte auf Antwort
Per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Betr.: IFG-Antrag #225073 Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt; GZ: Z14-0760/152*61 Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, mit Ihrer E-Mail vom 17. Juli 2021 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Zusendung: Die Beauftragung des Nationalen Rates bei Einsetzung Ende 2019 sowie die Beauftragung für die Weiterarbeit ab Herbst 2021. Ihrem Antrag wird nicht stattgegeben. Die von Ihnen begehrten Informationen können in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden. Zu den allgemeinen zugänglichen Quellen zählt auch das Internet. Auf der Website: https://www.nationaler-rat.de sind die Informationen und Dokumente des Nationalen Rates eingestellt. Insbesondere sind die Protokolle der konstituierenden Sitzung am 02. Dezember 2019 und der 2. Sitzung am 29. Juni 2021 veröffentlicht worden unter https://www.nationaler-rat.de/sitzungen Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Alfons Kleine-Möllhoff
AW: Z14-0760/152*61 Mail an Antragsteller senden - Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.7.2020 [#225073] Sehr <…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
AW: Z14-0760/152*61 Mail an Antragsteller senden - Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.7.2020 [#225073]
Datum
6. August 2021 21:46
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gegen die Ablehnung meines Antrages auf Zugang zu Dokumenten, welche die Beauftragung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kinder und Jugendlichen betreffen für die abgelaufene sowie die kommende Arbeitsphase in der anstehenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages lege ich hiermit Widerspruch ein. Der Ablehnungsbescheid geht von einem Sachverhalt aus, der nicht meinem gestellten Antrag entspricht. Ich habe nicht nach sog. Arbeitsergebnissen oder Protokollen gefragt, sondern nach der Beauftragung, welche den Beratungen und der Arbeit des Nationalen Rates zu Grunde lag. In der Logik des ablehnenden Bescheides gab und gibt es eine Beauftragung wie auch eine Beauftragung für die künftige Arbeit des Nationalen Rates. Sie sei in vorhandenen Protokollen und anderen Dokumenten einsehbar, benennt es der Bescheid. Wenn es eine Beauftragung gab und gibt, muss diese auch schon vor der Erstellung eines Protokolls vorhanden sein, denn ein Protokoll kann nur das dokumentieren, was zuvor schon als Beauftragung vorhanden war oder andernfalls das, was während einer Sitzung entstanden ist. Ein expliziter Hinweis auf eine Beauftragung erfolgt in den öffentlich einsehbaren Dokumenten nicht. Sofern Passagen dort als Beauftragung verstanden werden können, sind sie, wenn es keine Beauftragung "zuvor" gab, höchstens als Selbstbeauftragung ad hoc entstanden. In diesem Falle wäre eine Ablehnung meines Antrages durchaus sachgerecht mit dem Hinweis, dass es keinerlei Beauftragung gegeben habe und gibt. Wenn der ablehnende Bescheid aber von einer realen Existenz einer Beauftragung ausgeht, die üblicherweise vor der Arbeit eines Gremiums erstellt wird, dann sind diese Dokumente mir zugänglich zu machen, sofern nicht andere Gründe dem entgegenstehen. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und ggf. um Hinweis, falls der Widerspruch der Schriftform und Übersendung als Brief bzw. Fax bedarf. ... Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 225073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225073/ Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Alfons Kleine-Möllhoff
AW: Z14-0760/152*61 Mail an Antragsteller senden - Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.7.2020 [#225073] Sehr gee…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
AW: Z14-0760/152*61 Mail an Antragsteller senden - Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.7.2020 [#225073]
Datum
26. Oktober 2022 15:28
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt“ vom 17.07.2021 (#225073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 432 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff