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Nationalpark in Bayern

Ist in Bayern ein weiterer Nationalpark geplant, und wenn nein, wie ist dies mit dem fortschreitendem Artensterben zu begründen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist in Bayern ein weiter…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nationalpark in Bayern [#220868]
Datum
22. Mai 2021 15:15
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist in Bayern ein weiterer Nationalpark geplant, und wenn nein, wie ist dies mit dem fortschreitendem Artensterben zu begründen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220868/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr Antragsteller/in für Ihr Interesse an dem Thema "Nationalpark" danken wir Ihnen. Zuständig für den…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
AW: Nationalpark in Bayern [#220868]
Datum
27. Mai 2021 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in für Ihr Interesse an dem Thema "Nationalpark" danken wir Ihnen. Zuständig für den Erlass von Rechtsverordnungen über Nationalparke ist nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes die Bayerische Staatsregierung. Wir haben Ihre Anfrage daher an das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 22.05.2021 über die Internetplattform „fragdenstaat.de“ zum Thema Nat…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
Ihre Bürgeranfrage vom 22.05.2021; Nationalpark in Bayern – Antrag nach BAyDSG/BayUIG/VIG (Az. 63e_U8621.0-2021/4-2)
Datum
2. Juni 2021 14:55
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 22.05.2021 über die Internetplattform „fragdenstaat.de“ zum Thema Nationalpark können wir Ihnen mitteilen, dass in Bayern derzeit kein weiterer Nationalpark geplant ist. Bayern verfügt über ein Netz an Schutzgebieten (siehe https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/schutzgebiete/index.htm#<https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/schutzgebiete/index.htm>). Diese und weitere ökologisch wertvolle Flächen, auf denen kooperativer Naturschutz zusammen mit Land- und Forstwirten umgesetzt wird, dienen der Erhaltung der Vielfalt an Arten und Lebensräumen. Mit freundlichen Grüßen