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NATO Manöver Defender 2020

Bezugnehmend auf das NATO Manöver "Defender 2020":
1. In welchem Zeitraum ist mit Ausfällen des öffentlichen Zugverkehrs zu rechnen?
2. Welche Bahnstrecken sind wann von Verspätung oder Ausfall betroffen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Februar 2020
  • Frist
    6. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NATO Manöver Defender 2020 [#179239]
Datum
4. Februar 2020 13:05
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf das NATO Manöver "Defender 2020": 1. In welchem Zeitraum ist mit Ausfällen des öffentlichen Zugverkehrs zu rechnen? 2. Welche Bahnstrecken sind wann von Verspätung oder Ausfall betroffen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 179239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179239 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1259 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 4. Febru…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: NATO Manöver Defender 2020 [#179239]
Datum
10. Februar 2020 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1259 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 4. Februar 2020 (s.u.) Sehr <Information-entfernt> zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 4. Februar 2020 (Bezug) kann ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen Informationen vorliegen. Anzumerken ist, dass ihre Fragestellungen Belange der Deutschen Bahn, welche dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zugeordnet ist, berühren. Vor diesem Hintergrund rege ich an, sich mit Ihrem Anliegen an das BMVI zuwenden. Mit freundlichen Grüßen
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