NATO-Truppenstatut

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Stationierun ausländischer Truppen in Deutschland wird im Nato-Truppenstatut geregelt.
1. Ich bitte um Informationen darüber, in welchem Umfang die BRD Einfluss auf die Größenordnung der hier stationierten Truppen nehmen kann. Also konkret: Könnte die BRD die Schließung eines einzelnen Standortes ausländischer Truppen beschließen, ohne internationales Recht zu verletzen?

In der Pressekonferenz vom 21. August diesen Jahres wurde festgestellt, dass die BRD jährlich einen hohen dreistelligen Millionenbetrag für die Stationierung ausländischer Truppen aufwendet.
2. Ich bitte um Informationen darüber, welche Beträge die BRD bei einer Schließung eines der verschiedenen Standorte einsparen würde, unabhängig davon, ob die Schließung bilateral oder durch nur einen Bündnispartner beschlossen würde.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stationierun au…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
NATO-Truppenstatut [#164998]
Datum
26. August 2019 17:03
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stationierun ausländischer Truppen in Deutschland wird im Nato-Truppenstatut geregelt. 1. Ich bitte um Informationen darüber, in welchem Umfang die BRD Einfluss auf die Größenordnung der hier stationierten Truppen nehmen kann. Also konkret: Könnte die BRD die Schließung eines einzelnen Standortes ausländischer Truppen beschließen, ohne internationales Recht zu verletzen? In der Pressekonferenz vom 21. August diesen Jahres wurde festgestellt, dass die BRD jährlich einen hohen dreistelligen Millionenbetrag für die Stationierung ausländischer Truppen aufwendet. 2. Ich bitte um Informationen darüber, welche Beträge die BRD bei einer Schließung eines der verschiedenen Standorte einsparen würde, unabhängig davon, ob die Schließung bilateral oder durch nur einen Bündnispartner beschlossen würde. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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