Naturschutzgebiet Kammmolchgebiet Höltigbaum / Stellmoor (FFH DE 2327-301)

Anfrage an: Stadt Ahrensburg

- Ist eine Erweiterung des NSG (FFH DE 2327-301) nördlich der Hamburger Straße bis inklusive der Bredenbeker Teiche vorgesehen? Bitte schicken Sie mir hier aussagekräftige Dokumente.

- Wann ist mit einer Umsetzung rechnen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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Johann Schreiber
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ist eine Erweit…
An Stadt Ahrensburg Details
Von
Johann Schreiber
Betreff
Naturschutzgebiet Kammmolchgebiet Höltigbaum / Stellmoor (FFH DE 2327-301) [#250510]
Datum
3. Juni 2022 11:25
An
Stadt Ahrensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ist eine Erweiterung des NSG (FFH DE 2327-301) nördlich der Hamburger Straße bis inklusive der Bredenbeker Teiche vorgesehen? Bitte schicken Sie mir hier aussagekräftige Dokumente. - Wann ist mit einer Umsetzung rechnen?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Schreiber Anfragenr: 250510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250510/ Postanschrift Johann Schreiber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Schreiber
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrter Herr Schreiber, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet, da ich für die Aus…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
WG: Naturschutzgebiet Kammmolchgebiet Höltigbaum / Stellmoor (FFH DE 2327-301) [#250510]
Datum
20. Juni 2022 15:57
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Schreiber, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet, da ich für die Ausweisung von Naturschutzgebieten (NSG) in Schleswig-Holstein zuständig bin. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass in absehbarer Zeit weder eine Erweiterung des Naturschutzgebietes „Höltigbaum“ noch eine des NSG´s „Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal“ vorgesehen ist. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an mich. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrter Herr Schreiber, wie bereits der nachstehenden Antwort des Ministeriums für Energiewende, Landwirtsc…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Ihr Antrag nach IZG-SH - Naturschutzgebiet Kammmolchgebiet Höltigbaum / Stellmoor (FFH DE 2327-301) [#250510]
Datum
21. Juni 2022 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Schreiber, wie bereits der nachstehenden Antwort des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein zu entnehmen, wurde Ihr Antrag von mir gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19.01.2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89, 279) in der zurzeit geltenden Fassung an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Stadt Ahrensburg erhebt aufgrund Ihres Antrages keine Kosten i. S. d. § 13 IZG-SH. Mit freundlichen Grüßen