Nebeneinkünfte BFH-Richter

Anfrage an: Bundesfinanzhof

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Nebeneinkünfte der BFH-Richter (anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wie Aufsätze, Kommentierungen, Vorträge und andere entgeltliche Tätigkeiten) der Jahre 2019 und 2020.

Eine einfache schriftliche Auskunft der jährlichen Gesamteinkünfte der Richter ist ausreichend.

Eine datenschutzfreundliche Auskunft, die ein Drittbeteiligungsverfahren überflüssig macht, könnte so aussehen :

(Wie viele Richter erhielten Nebeneinkünfte?)
X Richter erhielten im Jahr 2019/2020 Nebeneinkünfte

(Auflistung der Richter, die Nebeneinkünfte erhielten)
---Der Name der entsprechenden Richter kann geschwärzt werden.---
1)Richter X erhielt im Jahr 2019/2020 X EUR
2)(...)
3)(...)

Ich verweise auf das breite Medienecho zu diesem Thema:
https://www.welt.de/wirtschaft/article231341111/Einkommen-der-Bundesrichter-Nebeneinkuenfte-uebersteigen-im-Extremfall-100-000-Euro.html

https://www.spiegel.de/karriere/nebeneinkuenfte-wieviel-geld-bundesrichter-nach-feierabend-verdienen-a-dc5074b9-f72f-439f-8829-05d2729320a4

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Nebeneinkünfte der BFH-R…
An Bundesfinanzhof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nebeneinkünfte BFH-Richter [#221034]
Datum
25. Mai 2021 23:33
An
Bundesfinanzhof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Nebeneinkünfte der BFH-Richter (anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wie Aufsätze, Kommentierungen, Vorträge und andere entgeltliche Tätigkeiten) der Jahre 2019 und 2020. Eine einfache schriftliche Auskunft der jährlichen Gesamteinkünfte der Richter ist ausreichend. Eine datenschutzfreundliche Auskunft, die ein Drittbeteiligungsverfahren überflüssig macht, könnte so aussehen : (Wie viele Richter erhielten Nebeneinkünfte?) X Richter erhielten im Jahr 2019/2020 Nebeneinkünfte (Auflistung der Richter, die Nebeneinkünfte erhielten) ---Der Name der entsprechenden Richter kann geschwärzt werden.--- 1)Richter X erhielt im Jahr 2019/2020 X EUR 2)(...) 3)(...) Ich verweise auf das breite Medienecho zu diesem Thema: https://www.welt.de/wirtschaft/article231341111/Einkommen-der-Bundesrichter-Nebeneinkuenfte-uebersteigen-im-Extremfall-100-000-Euro.html https://www.spiegel.de/karriere/nebeneinkuenfte-wieviel-geld-bundesrichter-nach-feierabend-verdienen-a-dc5074b9-f72f-439f-8829-05d2729320a4 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221034/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesfinanzhof
Nebeneinkünfte - Ihre Anfrage vom 25.05.2021 Sehr [geschwärzt], zu Ihrer Anfrage vom 25.05.2021 darf ich Ihnen ei…
Von
Bundesfinanzhof
Betreff
Nebeneinkünfte - Ihre Anfrage vom 25.05.2021
Datum
23. Juni 2021 07:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], zu Ihrer Anfrage vom 25.05.2021 darf ich Ihnen ein Schreiben von [geschwärzt] übersenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nebeneinkünfte - Ihre Anfrage vom 25.05.2021 [#221034] z.Hd. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], zunächst beda…
An Bundesfinanzhof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nebeneinkünfte - Ihre Anfrage vom 25.05.2021 [#221034]
Datum
23. Juni 2021 09:54
An
Bundesfinanzhof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
z.Hd. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], zunächst bedanke ich mich bei Ihnen für die ausschließlich digitale Bearbeitung meines IFG Antrages und die allgemeine Auskunft. Dennoch wünsche ich eine Übersicht der genauen Nebeneinkünfte der BSG Richter. Sie können sich gerne an der datenschutzfreundlichen Antwort des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu meiner gleichlautenden IFG Anfrage orientieren: https://fragdenstaat.de/anfrage/nebeneinkunfte-bverwg-richter/605615/anhang/2021-06-14Antwortschreiben_konvertiert_geschwaerzt.pdf Hier wurden sämtliche personenbezogene Daten anonymisiert und dennoch die genauen Nebeneinkünfte übermittelt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 221034 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesfinanzhof
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Von
Bundesfinanzhof
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB