Nebeneinkünfte BSG-Richter

Anfrage an: Bundessozialgericht

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Nebeneinkünfte der BSG-Richter (anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wie Aufsätze, Kommentierungen, Vorträge und andere entgeltliche Tätigkeiten) der Jahre 2019 und 2020.

Eine einfache schriftliche Auskunft der jährlichen Gesamteinkünfte der Richter ist ausreichend.

Eine datenschutzfreundliche Auskunft, die ein Drittbeteiligungsverfahren überflüssig macht, könnte so aussehen :

(Wie viele Richter erhielten Nebeneinkünfte?)
X Richter erhielten im Jahr 2019/2020 Nebeneinkünfte

(Auflistung der Richter, die Nebeneinkünfte erhielten)
---Der Name der entsprechenden Richter kann geschwärzt werden.---
1)Richter X erhielt im Jahr 2019/2020 X EUR
2)(...)
3)(...)

Ich verweise auf das breite Medienecho zu diesem Thema:
https://www.welt.de/wirtschaft/article231341111/Einkommen-der-Bundesrichter-Nebeneinkuenfte-uebersteigen-im-Extremfall-100-000-Euro.html

https://www.spiegel.de/karriere/nebeneinkuenfte-wieviel-geld-bundesrichter-nach-feierabend-verdienen-a-dc5074b9-f72f-439f-8829-05d2729320a4

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Nebeneinkünfte der BSG-R…
An Bundessozialgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nebeneinkünfte BSG-Richter [#221136]
Datum
27. Mai 2021 11:08
An
Bundessozialgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Nebeneinkünfte der BSG-Richter (anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wie Aufsätze, Kommentierungen, Vorträge und andere entgeltliche Tätigkeiten) der Jahre 2019 und 2020. Eine einfache schriftliche Auskunft der jährlichen Gesamteinkünfte der Richter ist ausreichend. Eine datenschutzfreundliche Auskunft, die ein Drittbeteiligungsverfahren überflüssig macht, könnte so aussehen : (Wie viele Richter erhielten Nebeneinkünfte?) X Richter erhielten im Jahr 2019/2020 Nebeneinkünfte (Auflistung der Richter, die Nebeneinkünfte erhielten) ---Der Name der entsprechenden Richter kann geschwärzt werden.--- 1)Richter X erhielt im Jahr 2019/2020 X EUR 2)(...) 3)(...) Ich verweise auf das breite Medienecho zu diesem Thema: https://www.welt.de/wirtschaft/article231341111/Einkommen-der-Bundesrichter-Nebeneinkuenfte-uebersteigen-im-Extremfall-100-000-Euro.html https://www.spiegel.de/karriere/nebeneinkuenfte-wieviel-geld-bundesrichter-nach-feierabend-verdienen-a-dc5074b9-f72f-439f-8829-05d2729320a4 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221136/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundessozialgericht
Ihre E-Mail vom 27. Mai 2021 Sehr Antragsteller/in anbei die Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundl…
Von
Bundessozialgericht
Betreff
Ihre E-Mail vom 27. Mai 2021
Datum
17. Juni 2021 08:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei die Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 27. Mai 2021 [#221136] Sehr << Anrede >> zunächst bedanke ich mich bei Ihnen für …
An Bundessozialgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 27. Mai 2021 [#221136]
Datum
17. Juni 2021 08:38
An
Bundessozialgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zunächst bedanke ich mich bei Ihnen für die ausschließlich digitale Bearbeitung meines IFG Antrages und die allgemeine Auskunft. Dennoch wünsche ich eine Übersicht der genauen Nebeneinkünfte der BSG Richter. Sie können sich gerne an der datenschutzfreundlichen Antwort des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu meiner glichlautenden IFG Anfrage orientieren: https://fragdenstaat.de/anfrage/nebeneinkunfte-bverwg-richter/605615/anhang/2021-06-14Antwortschreiben_konvertiert_geschwaerzt.pdf Hier wurden sämtliche personenbezogene Daten anonymisiert und dennoch die genauen Nebeneinkünfte übermittelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221136/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundessozialgericht
Ihre E-Mail vom 17. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in anbei die Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freund…
Von
Bundessozialgericht
Betreff
Ihre E-Mail vom 17. Juni 2021
Datum
29. Juni 2021 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei die Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen