Nebeneinkünfte BverfG-Richter

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Nebeneinkünfte der BVerfG-Richter (anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wie Aufsätze, Kommentierungen, Vorträge und andere entgeltliche Tätigkeiten) der Jahre 2019 und 2020.

Eine einfache schriftliche Auskunft der jährlichen Gesamteinkünfte der Richter ist ausreichend.

Eine datenschutzfreundliche Auskunft, die ein Drittbeteiligungsverfahren überflüssig macht, könnte so aussehen :

(Wie viele Richter erhielten Nebeneinkünfte?)
X Richter erhielten im Jahr 2019/2020 Nebeneinkünfte

(Auflistung der Richter, die Nebeneinkünfte erhielten)
---Der Name der entsprechenden Richter kann geschwärzt werden.---
1)Richter X erhielt im Jahr 2019/2020 X EUR
2)(...)
3)(...)

Ich verweise auf das breite Medienecho zu diesem Thema:
https://www.welt.de/wirtschaft/article231341111/Einkommen-der-Bundesrichter-Nebeneinkuenfte-uebersteigen-im-Extremfall-100-000-Euro.html

https://www.spiegel.de/karriere/nebeneinkuenfte-wieviel-geld-bundesrichter-nach-feierabend-verdienen-a-dc5074b9-f72f-439f-8829-05d2729320a4

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Nebeneinkünfte der BVerf…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nebeneinkünfte BverfG-Richter [#221041]
Datum
26. Mai 2021 08:45
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Nebeneinkünfte der BVerfG-Richter (anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wie Aufsätze, Kommentierungen, Vorträge und andere entgeltliche Tätigkeiten) der Jahre 2019 und 2020. Eine einfache schriftliche Auskunft der jährlichen Gesamteinkünfte der Richter ist ausreichend. Eine datenschutzfreundliche Auskunft, die ein Drittbeteiligungsverfahren überflüssig macht, könnte so aussehen : (Wie viele Richter erhielten Nebeneinkünfte?) X Richter erhielten im Jahr 2019/2020 Nebeneinkünfte (Auflistung der Richter, die Nebeneinkünfte erhielten) ---Der Name der entsprechenden Richter kann geschwärzt werden.--- 1)Richter X erhielt im Jahr 2019/2020 X EUR 2)(...) 3)(...) Ich verweise auf das breite Medienecho zu diesem Thema: https://www.welt.de/wirtschaft/article231341111/Einkommen-der-Bundesrichter-Nebeneinkuenfte-uebersteigen-im-Extremfall-100-000-Euro.html https://www.spiegel.de/karriere/nebeneinkuenfte-wieviel-geld-bundesrichter-nach-feierabend-verdienen-a-dc5074b9-f72f-439f-8829-05d2729320a4 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221041/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: Nebeneinkünfte BverfG-Richter [#221041]
Datum
26. Mai 2021 08:45
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail können nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns übermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite über den Button "Datenschutz" erreichen. Auf Wunsch können Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with § 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button "Data Protection". You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.
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Datum
22. Juni 2021
Status
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Nebeneinkünfte 2018 Einkünfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts aus nichtspruchrichterlic…
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Nebeneinkünfte 2018
Datum
25. Juni 2021
Status
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110,1 KB
Einkünfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts aus nichtspruchrichterlicher Tätigkeit (Nr. II 9 der Verhaltensleitlinien) im Jahr 2018. Link: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Eink%C3%BCnfte/Eink%C3%BCnfte%202018/Eink%C3%BCnfte_2018.html
Bundesverfassungsgericht
Nebeneinkünfte 2019 Einkünfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts aus nichtspruchrichterlic…
Von
Bundesverfassungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Nebeneinkünfte 2019
Datum
25. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
108,4 KB
Einkünfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts aus nichtspruchrichterlicher Tätigkeit (Nr. II 9 der Verhaltensleitlinien) im Jahr 2019. Link: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Eink%C3%BCnfte/Eink%C3%BCnfte%202019/Eink%C3%BCnfte_2019.html

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Nebeneinkünfte 2020 Einkünfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts aus nichtspruchrichterlic…
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Nebeneinkünfte 2020
Datum
25. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
91,9 KB
Einkünfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts aus nichtspruchrichterlicher Tätigkeit (Nr. II 9 der Verhaltensleitlinien) im Jahr 2020. Link: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Eink%C3%BCnfte/Eink%C3%BCnfte%202020/Eink%C3%BCnfte_2020.html;jsessionid=BB6BF08F1F093891EF96AF1844DD0D3F.1_cid377