Nebeneinkünfte BVerwG-Richter

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Nebeneinkünfte der BVerwG-Richter (anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wie Aufsätze, Kommentierungen, Vorträge und andere entgeltliche Tätigkeiten) der Jahre 2019 und 2020.

Eine einfache schriftliche Auskunft der jährlichen Gesamteinkünfte der Richter ist ausreichend.

Eine datenschutzfreundliche Auskunft, die ein Drittbeteiligungsverfahren überflüssig macht, könnte so aussehen :

(Wie viele Richter erhielten Nebeneinkünfte?)
X Richter erhielten im Jahr 2019/2020 Nebeneinkünfte

(Auflistung der Richter, die Nebeneinkünfte erhielten)
---Der Name der entsprechenden Richter kann geschwärzt werden.---
1)Richter X erhielt im Jahr 2019/2020 X EUR
2)(...)
3)(...)

Ich verweise auf das breite Medienecho zu diesem Thema:
https://www.welt.de/wirtschaft/article231341111/Einkommen-der-Bundesrichter-Nebeneinkuenfte-uebersteigen-im-Extremfall-100-000-Euro.html

https://www.spiegel.de/karriere/nebeneinkuenfte-wieviel-geld-bundesrichter-nach-feierabend-verdienen-a-dc5074b9-f72f-439f-8829-05d2729320a4

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Nebeneinkünfte der BVerw…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nebeneinkünfte BVerwG-Richter [#221042]
Datum
26. Mai 2021 08:45
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Nebeneinkünfte der BVerwG-Richter (anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wie Aufsätze, Kommentierungen, Vorträge und andere entgeltliche Tätigkeiten) der Jahre 2019 und 2020. Eine einfache schriftliche Auskunft der jährlichen Gesamteinkünfte der Richter ist ausreichend. Eine datenschutzfreundliche Auskunft, die ein Drittbeteiligungsverfahren überflüssig macht, könnte so aussehen : (Wie viele Richter erhielten Nebeneinkünfte?) X Richter erhielten im Jahr 2019/2020 Nebeneinkünfte (Auflistung der Richter, die Nebeneinkünfte erhielten) ---Der Name der entsprechenden Richter kann geschwärzt werden.--- 1)Richter X erhielt im Jahr 2019/2020 X EUR 2)(...) 3)(...) Ich verweise auf das breite Medienecho zu diesem Thema: https://www.welt.de/wirtschaft/article231341111/Einkommen-der-Bundesrichter-Nebeneinkuenfte-uebersteigen-im-Extremfall-100-000-Euro.html https://www.spiegel.de/karriere/nebeneinkuenfte-wieviel-geld-bundesrichter-nach-feierabend-verdienen-a-dc5074b9-f72f-439f-8829-05d2729320a4 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221042/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesverwaltungsgericht
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer vorbezeichneten Anfrage übersende ich Ihnen das beigefügte Antwortschreiben. Mit …
Von
Bundesverwaltungsgericht
Betreff
AW: Nebeneinkünfte BVerwG-Richter [#221042]
Datum
14. Juni 2021 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer vorbezeichneten Anfrage übersende ich Ihnen das beigefügte Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die detaillierte elektronische Auskunft, sowie die notwendigen Anon…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nebeneinkünfte BVerwG-Richter [#221042]
Datum
14. Juni 2021 16:00
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die detaillierte elektronische Auskunft, sowie die notwendigen Anonymisierungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221042/