Nebentätigkeit der Richter am Verfassungsgericht d.Ld.Brandenburg
Von: Internet-Journalist T.Budich
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren!
Geben sie daher folgende Auskunft:
0) Wie wollen sie die notwendige Unabhängigkeit der Richter gewährleisten wenn diese außerhalb der Verf.G.Richterschaft an Gesetz- oder Satzungsgebung kommunaler Körperschaften mitwirken, und dann an Klagen gegen solche "Rechtsnormen"/Körperschaften richten sollen?
Es ist davon auszugehen, und es gibt Beispiele, das die Unabhängigkeit rechtswidrig nicht gegeben ist.
1) Wieviele Personen sind am Verf.G.BBg als Richter beschäftigt?
2) Wieviele Richter gehen einer bezahlten oder unbezahlten juristischen Nebentätigkeit aus?
Bitte unterscheiden zwischen universitäre Bildungsaktivitäten, Rechtsanwalttätigkeit und Vereins-/Vortragstätigkeiten.
3) Wurden die Neben-Tätigkeiten nur angemeldet oder auch von einer höheren Instanz genehmigt? (Bitte Statistik herreichen.)
4) Sofern die Nebeneinkünfte der Richter bekannt sind, bitte ich um Mitteilung der jeweiligen Größenordnung.
Der Zeitraum sollte aktuell und die vergangenen 3-10 Jahre umfassen. Namen sind keine erforderlich.
weitere Rechtsgrundlage: PresseG, Presserecht
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Mit freundlichen Gruessen Internetjournalist
Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
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Fingerabdruck: 0D7A 2EBB C1EE 18FB EB72 9BC5 C748 70FF
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Februar 2015
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10. März 2015
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