Nennung der möglichen Gründe/Spekulationen bzgl. der Impfquote im Landkreis FDS (siehe Schwabo-Artikel vom 6.6.2021)

In einem Zeitungsartikel vom Schwarzwälder Boten (Schwabo) auch online zu finden unter:

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.behoerden-ratlos-kreis-freudenstadt-hinkt-bei-impfquote-maechtig-hinterher.5ecd19b3-f575-4463-bc2b-fda69073dd05.html

(Datum: 6.6.2021)

steht folgendes zur im Vergleich niedrigen Impfquote im Landkreis FDS:

"Über die genauen Gründe, warum der Kreis Freudenstadt so weit hinten liegt, könne man auch im Landratsamt nur spekulieren. Das aber wolle man nicht in die Öffentlichkeit tragen, so Eisele."

Es liegen also wohl Daten dazu vor.

Auch wenn diese nicht in die Öffentlichkeit sollen, frage ich deshalb per LIFG dennoch nach diesen an.

Das LIFG ermöglicht hier ja gerade, das Wissen der Verwaltung öffentlich abzufragen. Eine Verwaltung hat die Aufgabe, den Bürger zu informieren und nicht etwas vorzuenthalten.

Die Daten liegen schon im Landratsamt vor. Unter Daten verstehe ich auch die sogenannten Spekulationen. Auch diese liegen vor. Entweder als Schriftstücke, evtl. aber auch als Aktennotizen oder in anderen Form.

Da die Daten schon vorliegen, müsste dies eine einfache und somit kostenfreie Abfrage nach dem LIFG sein.

Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung und Bekanntgabe. Eine Verzögerung würde nicht dem Gedanken der Transparenz entsprechen, welches dem LIFG zugrunde liegt.
Da die Daten ja schon vorhanden sind, können diese also auch zeitnah veröffentlicht werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Zeitungsartikel…
An Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nennung der möglichen Gründe/Spekulationen bzgl. der Impfquote im Landkreis FDS (siehe Schwabo-Artikel vom 6.6.2021) [#223420]
Datum
14. Juni 2021 20:41
An
Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Zeitungsartikel vom Schwarzwälder Boten (Schwabo) auch online zu finden unter: https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.behoerden-ratlos-kreis-freudenstadt-hinkt-bei-impfquote-maechtig-hinterher.5ecd19b3-f575-4463-bc2b-fda69073dd05.html (Datum: 6.6.2021) steht folgendes zur im Vergleich niedrigen Impfquote im Landkreis FDS: "Über die genauen Gründe, warum der Kreis Freudenstadt so weit hinten liegt, könne man auch im Landratsamt nur spekulieren. Das aber wolle man nicht in die Öffentlichkeit tragen, so Eisele." Es liegen also wohl Daten dazu vor. Auch wenn diese nicht in die Öffentlichkeit sollen, frage ich deshalb per LIFG dennoch nach diesen an. Das LIFG ermöglicht hier ja gerade, das Wissen der Verwaltung öffentlich abzufragen. Eine Verwaltung hat die Aufgabe, den Bürger zu informieren und nicht etwas vorzuenthalten. Die Daten liegen schon im Landratsamt vor. Unter Daten verstehe ich auch die sogenannten Spekulationen. Auch diese liegen vor. Entweder als Schriftstücke, evtl. aber auch als Aktennotizen oder in anderen Form. Da die Daten schon vorliegen, müsste dies eine einfache und somit kostenfreie Abfrage nach dem LIFG sein. Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung und Bekanntgabe. Eine Verzögerung würde nicht dem Gedanken der Transparenz entsprechen, welches dem LIFG zugrunde liegt. Da die Daten ja schon vorhanden sind, können diese also auch zeitnah veröffentlicht werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223420/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
Ihre (weiteren) Anfragen nach dem LIFG
Von
Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre (weiteren) Anfragen nach dem LIFG
Datum
30. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre (weiteren) Anfragen nach dem LIFG [#223420] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsan…
An Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre (weiteren) Anfragen nach dem LIFG [#223420]
Datum
30. August 2021 20:13
An
Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nennung der möglichen Gründe/Spekulationen bzgl. der Impfquote im Landkreis FDS (siehe Schwabo-Artikel vom 6.6.2021)“ vom 14.06.2021 (#223420) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223420/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nennung der möglichen Gründe/Spekulationen bzgl. der Impfquote im Landkreis FDS (siehe Schwabo-Artikel vom 6.6.2021)“ [#223420]
Datum
30. August 2021 20:14
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223420/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Fristen überschritten wurden und mir wissentlich Daten vorenthalten werden, die nachweisbar im Landratsamt vorliegen, wie durch Presseberichterstattung nachgewiesen wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 223420.pdf - 2021-07-30_1-brief_von_lra.pdf Anfragenr: 223420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223420/

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nennung der möglichen Gründe/Spekulationen bzgl. der Impfquote im Landkreis FDS (siehe Schwabo-Artikel vom 6.6.2021)“ [#223420]
Datum
30. August 2021 20:14
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen