Netliner als Rufbus im Aachener Süden

Eine Übersicht der Fahrgastzahlen der Linie 16 ab der Haltestelle Schleckheim Kapelle im kompletten vom Netliner angefahrenen Bereich.
Die erhofften Kostenersparnisse durch die Umstellung in den Rufbusbetrieb ab Juni 2019.
Die erwarteten Kosten durch zusätzliche Infrastruktur der Rufbusse, genauer das Bereitstellen der Telefon und Internet Reservierungssysteme.
Eine Übersicht der Namen der Dokumente welche sich auf den Netliner beziehen und am 21.2.2019 im Mobilitätsausschuss besprochen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2019
  • Frist
    14. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Netliner als Rufbus im Aachener Süden [#57412]
Datum
12. Februar 2019 13:28
An
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Fahrgastzahlen der Linie 16 ab der Haltestelle Schleckheim Kapelle im kompletten vom Netliner angefahrenen Bereich. Die erhofften Kostenersparnisse durch die Umstellung in den Rufbusbetrieb ab Juni 2019. Die erwarteten Kosten durch zusätzliche Infrastruktur der Rufbusse, genauer das Bereitstellen der Telefon und Internet Reservierungssysteme. Eine Übersicht der Namen der Dokumente welche sich auf den Netliner beziehen und am 21.2.2019 im Mobilitätsausschuss besprochen werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NR…
Von
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Betreff
AW: Netliner als Rufbus im Aachener Süden [#57412]
Datum
13. Februar 2019 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Wir melden uns wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 12. Februar 2019 „Netliner als Rufbus im Aachener Süden [#5741…
Von
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Betreff
AW: Netliner als Rufbus im Aachener Süden [#57412]
Datum
20. Februar 2019 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 12. Februar 2019 „Netliner als Rufbus im Aachener Süden [#57412]“ können wir Ihnen folgende Informationen zur Verfügung stellen. 1. Fahrgastzahlen der Linie 16: siehe beigefügte Anlage 2. Erwartete Kosten: Für den NetLiner im Aachener Süden nutzt die ASEAG das Reservierungssystem, das seit Dezember 2016 für den NetLiner in Monschau in Betrieb ist. Bei detaillierten Angaben zu den Kosten handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 3 Umweltinformationsgesetz. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese nicht veröffentlichen können. 3. Übersicht der Dokumente: Die Vorlage zum Tagesordnungspunkt „Fahrplanmaßnahmen Juni 2019“ finden Sie unter: http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19436. In der Vorlage wird auch der NetLiner im Aachener Süden behandelt. Freundliche Grüße

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Mühe! Mit freundlichen Grüßen …
An Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Netliner als Rufbus im Aachener Süden [#57412]
Datum
20. Februar 2019 19:24
An
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>