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Netzausbau entlang der Schienen

Seit Jahren stelle ich auf der RE 3-Strecke zwischen Wanne-Eickel Hbf und Gelsenkirchen Hbf inmitten der Millionenmetropole Ruhrgebiet ein Funkloch unabhängig vom Anbieter fest.

1. Was ist die Ursache für die teils gänzlich fehlende Mobilfunkverbindung inmitten des größten Ballungsraums der Bundesrepublik?

2. Wann plant die Landesregierung Maßnahmen zur Schließung des Funklochs zu ergreifen?

3. Welche Behörde ist zur Aufsicht über das Funknetz in NRW zuständig und informiert über den Ausbau?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Netzausbau entlang der Schienen [#249479]
Datum
19. Mai 2022 07:38
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Jahren stelle ich auf der RE 3-Strecke zwischen Wanne-Eickel Hbf und Gelsenkirchen Hbf inmitten der Millionenmetropole Ruhrgebiet ein Funkloch unabhängig vom Anbieter fest. 1. Was ist die Ursache für die teils gänzlich fehlende Mobilfunkverbindung inmitten des größten Ballungsraums der Bundesrepublik? 2. Wann plant die Landesregierung Maßnahmen zur Schließung des Funklochs zu ergreifen? 3. Welche Behörde ist zur Aufsicht über das Funknetz in NRW zuständig und informiert über den Ausbau?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249479/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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