NetzDG Verstöße

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Laut einem Bericht des Tagesspiegel sind beim BfJ 48 Bußgeldverfahren nach dem NetzDG anhängig. Seit Inkrafttreten des NetzDG wurden sieben Bußgeldbescheide erlassen.
Bitte benennen sie zu jedem der 48 Verfahren das betroffene soziale Netzwerk sowie den Gegenstand des Verfahrens. Bitte nennen Sie ferner die von den sieben Bußgeldbescheiden betroffenen Unternehmen, die Höhe der verhängten Bußgelder sowie den Grund für die Verhängung der Bußgelder. Sofern ausländische Betreiber sozialer Netzwerke betroffen sind, teilen sie bitte mit, ob das Bußgeld gezahlt wurde und falls nicht, ob eine Vollstreckung geplant ist oder eingeleitet wurde.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut einem Berich…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NetzDG Verstöße [#227771]
Datum
3. September 2021 12:55
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut einem Bericht des Tagesspiegel sind beim BfJ 48 Bußgeldverfahren nach dem NetzDG anhängig. Seit Inkrafttreten des NetzDG wurden sieben Bußgeldbescheide erlassen. Bitte benennen sie zu jedem der 48 Verfahren das betroffene soziale Netzwerk sowie den Gegenstand des Verfahrens. Bitte nennen Sie ferner die von den sieben Bußgeldbescheiden betroffenen Unternehmen, die Höhe der verhängten Bußgelder sowie den Grund für die Verhängung der Bußgelder. Sofern ausländische Betreiber sozialer Netzwerke betroffen sind, teilen sie bitte mit, ob das Bußgeld gezahlt wurde und falls nicht, ob eine Vollstreckung geplant ist oder eingeleitet wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227771/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Justiz
IFG Antrag NetzDG, Bußgeldverfahren Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 3. September 2…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
IFG Antrag NetzDG, Bußgeldverfahren
Datum
17. September 2021 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 3. September 2021 hinsichtlich Auskunftserteilung nach dem NetzDG. Zur vollständigen Bearbeitung Ihres Anliegens benötige ich Ihre zustellungsfähige postalische Anschrift. Ihr Antwortschreiben senden Sie bitte auf <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Justiz
Frist 2.11.2021 IFG Antrag NetzDG, Bußgeldverfahren Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf meine unten stehen…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Frist 2.11.2021 IFG Antrag NetzDG, Bußgeldverfahren
Datum
18. Oktober 2021 14:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf meine unten stehende E-Mail vom 17. September 2021. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir bis zum 2. November 2021 Ihre zustellungsfähige postalische Anschrift mitteilen. Dies ist für die Übersendung eines IFG-Bescheides erforderlich. Mit freundlichen Grüßen