Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Netzentgeltbefreiung

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Eine Liste der Unternehmen, die eine Netzentgeltbefreiung erhalten haben/aktuell Gebrauch davon machen bzw. dies zur Anzeige gebracht haben (nur die Namen, keine sensiblen Daten Dritter).

Vielen Dank und viele Grüße!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2019
  • Frist
    9. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Li…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Netzentgeltbefreiung [#56273]
Datum
7. Februar 2019 18:07
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Unternehmen, die eine Netzentgeltbefreiung erhalten haben/aktuell Gebrauch davon machen bzw. dies zur Anzeige gebracht haben (nur die Namen, keine sensiblen Daten Dritter). Vielen Dank und viele Grüße!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr geehrte<Information-entfernt> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 07.02.2019 zur Netzentgeltbefreiung ka…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Netzentgeltbefreiung [#56273]
Datum
7. März 2019 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 07.02.2019 zur Netzentgeltbefreiung kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: Zunächst gehe ich davon aus, dass Ihre Anfrage dahingehend zu verstehen ist, welche Unternehmen von einer Netzentgeltreduzierung gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV betroffen sind (Vollständige Netzentgeltbefreiungen sind in der derzeitigen Fassung der Regelung nicht mehr vorgesehen). Eine Liste der Unternehmen, die seit dem Jahre 2014 Anzeigen gemäß §19 StromNEV eingereicht haben, ist auf nachfolgender Webseite öffentlich zugänglich. In den folgenden Wochen werden unter diesem Link zudem die Anzeigen des Jahres 2018 veröffentlicht: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Individuelle_Netzentgelte_Strom/Listen_19-2_StromNEV/BK4_Liste_der_eingereichten_Anzeigen_19_2.html?nn=358408 Sofern die Netzentgeltbefreiungen den Zeitraum vor dem Jahre 2014 betreffen, findet sich eine Auflistung auf unserer Beschlussdatenbank unter nachfolgendem Link. Dort besteht die Möglichkeit, die kompletten Genehmigungsbeschlüsse nach Jahren (im Feld "Entscheidungsdatum") aufzulisten und einzeln einzusehen. https://www.bundesnetzagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/BDB/Suche_BeschlussDB_Formular.html?resourceId=651388&input_=651394&pageLocale=de&chamber=000004&chamber.GROUP=1&reference=&dateOfDecision=&dateOfDecision.GROUP=1&title=Genehmigung+einer+Befreiung&victim=&submitter=&documentNumber=&submit.x=4&submit.y=10 Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnte und sich der formelle Antrag gemäß IFG insoweit erübrigt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.