Netzentwicklungsplan 2022

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Netzentwicklungsplan 2022

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2017
  • Frist
    5. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Netzentwicklungs…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Netzentwicklungsplan 2022 [#25556]
Datum
4. Dezember 2017 14:31
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Netzentwicklungsplan 2022
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund Ihres Antrages nach dem IFG/UIG/VIG erlaube ich mir, Sie auf die folgenden I…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Netzentwicklungsplan 2022 [#25556]
Datum
8. Dezember 2017 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund Ihres Antrages nach dem IFG/UIG/VIG erlaube ich mir, Sie auf die folgenden Internetseiten hinzuweisen, von der Sie den von Ihnen erwünschten Netzentwicklungsplan 2022, als Antrag der Übertragungsnetzbetreiber https://www.netzentwicklungsplan.de/sites/default/files/paragraphs-files/nep_2012_2_entwurf_teil_1_kap_1_bis_8.pdf https://www.netzentwicklungsplan.de/sites/default/files/paragraphs-files/nep_2012_2_entwurf_teil_2_kap_9.pdf und als Bestätigung durch die Bundesnetzagentur, herunterladen können. https://data.netzausbau.de/2022/NEP/NEP2022_Bestaetigung.pdf Darüber hinaus werden Sie demnächst alle gewünschten Netzentwicklungspläne postalisch als pdf.-Datei auf einem gesonderten Datenträger erhalten. Darauf wird sich auch der Vorgang Netzentwicklungsplan 2017-2030, der noch vor Jahresende 2017 bestätigt werden soll, befinden. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter << Antragsteller*In >>, aufgrund Ihres Antrages nach dem IFG/UIG/VIG erlaube ich mir, …
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anträge Netzentwicklungsplan 2022 [#25556], Netzentwicklungsplan 2023 [#25554], Netzentwicklungsplan 2024 [#25555], Netzentwicklungsplan 2017-2030 [#25553]
Datum
22. Dezember 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter << Antragsteller*In >>, aufgrund Ihres Antrages nach dem IFG/UIG/VIG erlaube ich mir, Ihnen erwünschten Netzentwicklungspläne 2022, 2023, 2024, 2017-2030 (inklusive der entsprechenden Anträge der Übertragungsnetzbetreiber) mittels USB-Stick zukommen zu lassen. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Im Auftrag