Netzwerk von Schnez; Weltkriegsveteranen bauten geheime Armee auf

Nach einem Bericht des Spiegel-Online, wurden die Akten des BND zu diesem Thema freigegeben und ich bitte Sie um Zusendung dieser in elektronischer oder auch gedruckter Form:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/veteranen-von-wehrmacht-und-ss-gruendeten-laut-bnd-geheime-armee-a-968727.html

Des weiterem bitte ich Sie um Zusendung des Dokuments "Mercker-Bericht" aus dem Jahre 1968/69 und die späteren Beurteilungen dieses Berichts durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in elektronischer oder auch gedruckter Form.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Mai 2014
  • Frist
    17. Juni 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach einem Beric…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Netzwerk von Schnez; Weltkriegsveteranen bauten geheime Armee auf [#6432]
Datum
14. Mai 2014 22:48
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach einem Bericht des Spiegel-Online, wurden die Akten des BND zu diesem Thema freigegeben und ich bitte Sie um Zusendung dieser in elektronischer oder auch gedruckter Form: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/veteranen-von-wehrmacht-und-ss-gruendeten-laut-bnd-geheime-armee-a-968727.html Des weiterem bitte ich Sie um Zusendung des Dokuments "Mercker-Bericht" aus dem Jahre 1968/69 und die späteren Beurteilungen dieses Berichts durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in elektronischer oder auch gedruckter Form. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#421 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für die mit Ihrem IFG-Antrag genannte Thematik besteht im …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG Antragsteller/in - Netzwerk von Schnez; Weltkriegsveteranen bauten geheime Armee auf [#6432]
Datum
15. Mai 2014 09:54
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#421 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für die mit Ihrem IFG-Antrag genannte Thematik besteht im Bundesministerium des Innern keine Zuständigkeit. Über die Aufgabengebiete, in denen das BMI tätig ist, können sie sich über den nachfolgenden Link informieren. http://www.bmi.bund.de/DE/Ministerium/Struktur-Abteilungen/struktur-abteilungen_node.html . Nähere Informationen hinsichtlich der für die Materie zuständigen Behörden können Sie dem von Ihnen zitierten Presseartikel entnehmen. Mit freundlichen Grüßen