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Netzwerkdurchsetzungsgesetz und E-Commerce-Richtlinie

Alle Dokumente zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken – NetzDG, vom deutschen Bundestag am 1. September 2017 erlassen), die die Vereinbarkeit des Gesetzes mit EU-Recht im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die europarechtlichen Vorgaben im Bereich der „Dienste der Informationsgesellschaft“ (E-Commerce-Richtlinie) überprüfen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Netzwerkdurchsetzungsgesetz und E-Commerce-Richtlinie [#137644]
Datum
6. Mai 2019 00:13
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Alle Dokumente zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken – NetzDG, vom deutschen Bundestag am 1. September 2017 erlassen), die die Vereinbarkeit des Gesetzes mit EU-Recht im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die europarechtlichen Vorgaben im Bereich der „Dienste der Informationsgesellschaft“ (E-Commerce-Richtlinie) überprüfen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Kommission
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte beachten Sie, dass dies keine Empfangsbestätigu…
Von
Europäische Kommission
Betreff
RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz und E-Commerce-Richtlinie [#137644]
Datum
15. Mai 2019 17:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte beachten Sie, dass dies keine Empfangsbestätigung für einen Antrag ist. Wir werden Ihre E-Mail prüfen, um ein angemessenes Follow-up zu gewährleisten. Wenn Sie einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen möchten, bitten wir Sie, das hierfür vorgesehene elektronische Formular im „ Register von Kommissionsdokumenten<https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/index.cfm?fuseaction=fmb&language=de>“ zu verwenden: Um eine effiziente Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, geben Sie bitte Folgendes an: · das/die Dokument(e), zu dem/denen Sie Zugang beantragen, mit Angaben zu seiner/ihrer Identifizierung (Aktenzeichen, Datum, Autor(en) usw.); · die von Ihrem Antrag betroffene Generaldirektion oder Dienststelle (wenn Sie nicht wissen, welche dies ist, bitte „_“ auswählen). Beachten Sie bitte: · Ein Antrag auf Zugang zu Dokumenten wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32001R1049> bearbeitet. · Auskunftsersuchen werden von der Europäischen Kommission gemäß dem Kodex für gute Verwaltungspraxis<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32000D0633&from=DE> bearbeitet. Anschließend erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe einen Anspruch darauf, dass Sie meinen Antrag bearbeiten. Es gibt keine Rech…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz und E-Commerce-Richtlinie [#137644]
Datum
15. Mai 2019 20:55
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe einen Anspruch darauf, dass Sie meinen Antrag bearbeiten. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die die Nutzung Ihres Formulars vorschreibt. Registrieren Sie bitte meinen Antrag unverzüglich und senden Sie mir eine Eingangsbestätigung. Die Frist läuft bereits. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 137644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
15. Mai 2019 20:55
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Europäische Kommission
[Ares(2019)3421717 - RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz und E-Commerce-Richtlinie [#137644]](https://webgate.ec.testa…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)3421717 - RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz und E-Commerce-Richtlinie [#137644]
Datum
24. Mai 2019 17:52
Status
Warte auf Antwort
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[Ares(2019)3421717 - RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz und E-Commerce-Richtlinie [#137644]](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c45b8ac7) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06/05/2019. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 24/05/2019 unter Aktenzeichen GestDem 2019/3057 registriert wurde. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft am 19/06/2019 ab. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie rechtzeitig darüber informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Netzwerkdurchsetzungsgesetz und E-Commerce-Richt…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ares(2019)3421717 - RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz und E-Commerce-Richtlinie [#137644]
Datum
25. Mai 2019 12:58
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Netzwerkdurchsetzungsgesetz und E-Commerce-Richtlinie“ vom 06.05.2019 (#137644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 137644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
25. Mai 2019 12:58
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Europäische Kommission
[Ares(2019)3571919 - RE: Ares(2019)3421717 - RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz und E-Commerce-Richtlinie [#137644]](…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)3571919 - RE: Ares(2019)3421717 - RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz und E-Commerce-Richtlinie [#137644]
Datum
3. Juni 2019 16:09
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Ares20193421717-RENetzwerkdurchsetzungsgesetzundE-Commerce-Richtlinie137644.msg
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[Ares(2019)3571919 - RE: Ares(2019)3421717 - RE: Netzwerkdurchsetzungsgesetz und E-Commerce-Richtlinie [#137644]](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c4920d47) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Kopie der E-Mail, die Sie bezüglich Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Ares(2019)3904842 - Ihr Antrag auf Akteneinsicht – Az. GestDem 2019/3057; hier: Fristverlängerung (extension of ti…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)3904842 - Ihr Antrag auf Akteneinsicht – Az. GestDem 2019/3057; hier: Fristverlängerung (extension of time-limit)
Datum
19. Juni 2019 13:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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[Ares(2019)3904842 - Ihr Antrag auf Akteneinsicht – Az. GestDem 2019/3057; hier: Fristverlängerung (extension of time-limit)](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c5080f57) * Sent by ve_cnect.public_access_to_documents (CNECT) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_cnect.public_access_to_documents (CNECT) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 5. Mai 2019; darin stellen Sie einen Antrag auf Akteneinsicht, der am 24. Mai 2019 unter dem eingangs genannten Aktenzeichen registriert wurde. Ferner nehmen wir Bezug auf unsere Empfangsbestätigung in dieser Angelegenheit vom gleichen Tag, unser Az. Ares(2019)3421717. Ihr Antrag wird zurzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage, die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die am 19. Juni 2019 abläuft, abzuschließen. Eine Fristverlängerung ist erforderlich, da für die Bearbeitung Ihres Antrags mehrere Dienststellen konsultiert werden müssen. Daher haben wir in Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten die Frist von 15 Arbeitstagen verlängert. Die neue Frist läuft bis zum 10. Juli 2019. Wir bedauern diese Verzögerung und bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ares(2019)4457216 - Ihr Antrag auf Akteneinsicht – Az. GestDem 2019/3057 [Ares(2019)4457216 - Ihr Antrag auf Akten…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)4457216 - Ihr Antrag auf Akteneinsicht – Az. GestDem 2019/3057
Datum
11. Juli 2019 10:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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[Ares(2019)4457216 - Ihr Antrag auf Akteneinsicht – Az. GestDem 2019/3057](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c5b1449c) * Sent by ve_cnect.public_access_to_documents (CNECT) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_cnect.public_access_to_documents (CNECT) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht vom 5. Mai 2019, der am 24. Mai 2019 unter dem eingangs genannten Aktenzeichen registriert wurde. Ferner nehmen wir Bezug auf unsere Empfangsbestätigung vom gleichen Tag, unser Az. Ares(2019)3421717, sowie auf unsere E-Mail vom 19. Juni 2019, Ares(2019)3904842, mit welcher die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrags bis zum 10. Juli 2019 verlängert wurde. Unsere Antwort auf Ihren Antrag befindet sich in der abschließenden Phase der Bearbeitung. Es wird jedoch noch einige wenige Tage dauern, bis wir Ihnen die Antwort zusenden können. Wir bedauern diese Verzögerung sehr, bitten um Entschuldigung hierfür und werden Ihnen die Antwort schnellstmöglich zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ares(2019)4638467 - [Re] REPLY to GESTDEM 2019/3057 - Initial request Einschreiben mit Rückschein, Vorabkopie per…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)4638467 - [Re] REPLY to GESTDEM 2019/3057 - Initial request
Datum
17. Juli 2019 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Einschreiben mit Rückschein, Vorabkopie per E-Mail Sehr geehrteAntragsteller/in Das beigefügte Dokument Ares(2019)4638467 über den „REPLY to GESTDEM 2019/3057 - Initial request“ wurde von Herrn Roberto Viola, Generaldirektor der GD CONNECT am 17/07/2019 übermittelt Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ares(2019)4638467 - [Re] REPLY to GESTDEM 2019/3057 - Initial request [#137644] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ares(2019)4638467 - [Re] REPLY to GESTDEM 2019/3057 - Initial request [#137644]
Datum
21. Juli 2019 14:59
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit widerspreche ich den Ablehnungen in dem Dokument Ares(2019)4638467 über den „REPLY to GESTDEM 2019/3057 - Initial request“ von Herrn Roberto Viola, Generaldirektor der GD CONNECT am 17/07/2019 übermittelt; und fordere einen Zweitantrag. Sie beziehen sich in der Anfrage darauf, dass Passagen der angeforderten Dokumente den Schutz der Rechtsberatung gemäß Artikel 4 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung 1049/2001 beeinträchtigen würden. Dem ist nicht so, denn die Investigation, auf die sich die Ablehnung nach Artikel 4 (2) des EU-Informationsfreiheitsgesetzes beruft, ist bereits abgeschlossen. Darum können die Dokumente jetzt veröffentlicht werden. Es besteht keinerlei Beeinträchtigung der Rechtsberatung. Zweitens sieht der Paragraph vor, dass die Dokumente trotzdem veröffentlicht werden müssen, wenn den Geheimhaltungsgründen überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Das besteht, nicht zuletzt deswegen, weil die Kommission sich in derzeit laufenden Gesetzeinitiativen (wie bspw. die Terrorist Content Regulation[1]) und Überlegungen für neue Gesetze (wie bspw. den Digital Services Act[2]) auf das NetzDG bezieht. Es wäre deshalb für die öffentliche Erwägung dieser Vorschläge hilfreich, die Überlegungen zum NetzDG von damals zu kennen. Es besteht somit ein überwiegendes Interesse im Sinne der Verordnung 1049/2001. Der angeführte "unangemessenen Druck von außen" ist zudem kein Ablehnungsgrund nach Verordnung 1049/2001. Bitte geben Sie bei der Ablehnung die entsprechende Rechtsgrundlage an. Ich gehe somit davon aus, dass der hier ein vollständiger Zugang zu dem Dokument zu gewähren ist, da der Offenlegung keine Gründe entgegen stehen. Bitte prüfen Sie dies den Zweitantrag erneut. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/soteu2018-preventing-terrorist-content-online-regulation-640_en.pdf [2] https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/07/Digital-Services-Act-note-DG-Connect-June-2019.pdf Anfragenr: 137644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Ares(2019)4759422 - Ares(2019)4638467 - [Re] REPLY to GESTDEM 2019/3057 - Initial request [#137644] [Ares(2019)47…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)4759422 - Ares(2019)4638467 - [Re] REPLY to GESTDEM 2019/3057 - Initial request [#137644]
Datum
22. Juli 2019 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
[Ares(2019)4759422 - Ares(2019)4638467 - [Re] REPLY to GESTDEM 2019/3057 - Initial request [#137644]](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c600dc3a) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21/07/2019, in der Sie gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission um eine Überprüfung des Standpunkts des GD CNECT zu Ihrem Erstantrag GESTDEM 2019/3057 bitten. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Zweitantrags auf Zugang zu Dokumenten, der am 22/07/2019 registriert wurde (Ares(2019)4759115). Ihr Antrag wird binnen 15 Werktagen (bis zum 12/08/2019) bearbeitet. Sollte diese Frist verlängert werden müssen, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihres Zweitantrags eine förmliche Entscheidung der Kommission ist, die Ihnen als Eilsendung zugestellt wird. Sie haben die Möglichkeit, uns die Telefonnummer einer Kontaktperson mitzuteilen (per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>), damit der externe Zustelldienst Sie bei Abwesenheit kontaktieren kann. Bitte beachten Sie, dass Ihre Telefonnummer von der Kommission ausschließlich zur Weiterleitung an den Zustelldienst verwendet und unmittelbar danach gelöscht wird. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ares(2019)5197759 - Confirmatory request 2019/3057 - KRÜGER - 1st holding reply [Ares(2019)5197759 - Confirmatory …
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)5197759 - Confirmatory request 2019/3057 - KRÜGER - 1st holding reply
Datum
12. August 2019 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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[Ares(2019)5197759 - Confirmatory request 2019/3057 - KRÜGER - 1st holding reply](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c692ac7b) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * [Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung 1049/2001 (GestDem 2019/3057)]() Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 21/07/2019, registriert am 22/07/2019, in dem Sie einen Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Wir werden Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten. Da wir uns im Augenblick noch mit anderen Kommissionsdiensten über Ihren Antrag beraten, sehen wir uns jedoch veranlasst, die vorgeschriebene Beantwortungsfrist, die am 12/08/2019 abläuft, gemäß Art. 8 Abs. 2 der Verordnung 1049/2001 um 15 Arbeitstage bis zum 3/09/2019 zu verlängern. Ich bitte um Ihre Nachsicht für diese Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ares(2019)5539436 - Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung 1049/2001 (GESTDEM 2019/3057) [Ares(2019…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)5539436 - Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung 1049/2001 (GESTDEM 2019/3057)
Datum
3. September 2019 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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[Ares(2019)5539436 - Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung 1049/2001 (GESTDEM 2019/3057)](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c71a0dcd) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 21/07/2019, registriert am 22/07/2019, in dem Sie einen Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Am 12/08/2019 haben wir die Beantwortungsfrist für Ihren Antrag um fünfzehn Arbeitstage verlängert. Diese Beantwortungsfrist läuft am 3/09/2019 ab. Leider sind wir nicht in der Lage, Ihnen hinsichtlich Ihres Antrags im Sinne der Verordnung Nr. 1049/2001 fristgerecht einen endgültigen Bescheid zuzusenden. Bitte entschuldigen Sie etwaige, durch diese weitere Verlängerung resultierende Unannehmlichkeiten. Mit der Bitte um Ihr Verständnis verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

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Europäische Kommission
Ares(2019)5858648 - Your confirmatory request for access to documents - GESTDEM 2019/3057 [Ares(2019)5858648 - You…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)5858648 - Your confirmatory request for access to documents - GESTDEM 2019/3057
Datum
19. September 2019 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
[Ares(2019)5858648 - Your confirmatory request for access to documents - GESTDEM 2019/3057](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c78f2aac) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend finden Sie eine Vorab-Kopie des Zweitbescheids vom 18/09/09/2019 zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der unter der Gestdem-Nummer 2019/3057 registriert wurde. Bitte beachten Sie, dass das Generalsekretariat der Europäischen Kommission in den kommenden Tagen eine förmliche Bekanntgabe der genannten Entscheidung vornehmen wird. Diese Vorab-Kopie dient lediglich Ihrer Information und stellt nicht die förmliche Bekanntgabe des Zweitbescheids dar. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente