Netzzugangsverweigerung durch TEN Thüringer Energienetze GmbH
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Pressemitteilung [1] des Unternehmens "TEN Thüringer Energienetze GmbH" vom 2014-01-16 wird der "Prokon Regenerative Energien GmbH" der Netzzugang ab dem 17.01.2014, 0:00 Uhr, verweigert.
Nach §20 Abs. 2 EnWG ist diese Ablehnung in Textform zu begründen und der Regulierungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Bitte stellen Sie mir das entsprechende Schreiben der TEN GmbH an die Bundesnetzagentur in Kopie (gerne auch per eMail) zur Verfügung.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum23. Januar 2014
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25. Februar 2014
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