Neu beschlosser Compliance-Standard

Der Presse entnehme ich, dass die ARD einen neuen Compliance- Standard vereinbert hat.
Ich bitte diesen zur Verfügung zu stellen.
Da das Dokument Ihnen aktuell vorliegt und elektronisch verfügbar ist, sollte die Bereitstellung schnell und kostenfrei möglich sein.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Presse entneh…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neu beschlosser Compliance-Standard [#264100]
Datum
25. November 2022 11:46
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Presse entnehme ich, dass die ARD einen neuen Compliance- Standard vereinbert hat. Ich bitte diesen zur Verfügung zu stellen. Da das Dokument Ihnen aktuell vorliegt und elektronisch verfügbar ist, sollte die Bereitstellung schnell und kostenfrei möglich sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264100/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. November 2022 11:53
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Email vom 25. November erhalten. Wir möchten Sie darauf hi…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Neu beschlosser Compliance-Standard [#264100]
Datum
28. November 2022 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Email vom 25. November erhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zu einer Auskunft nicht besteht. Hier finden Sie die Pressemitteilung, die vergangene Woche über das Ergebnis der ARD-Hauptversammlung informiert hat: https://www.presseportal.de/pm/29876/5378755 Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die ARD-Pressestelle beim WDR, dem Sender, der derzeit den Vorsitz innerhalb der ARD innehat. Mit freundlichen Grüßen