Neu-RIS, CC-RIS und eVerkündung

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Fachkonzept und/oder Architekturkonzept und/oder technisches Konzept sowie Betriebskonzept und weitere fachkonzeptionelle oder technische Konzepte zu Neu-RIS bzw CC-RIS sowie der eVerkündung, insb. auch zur Nutzung von LegalDocML.de

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
  • Ein:e Follower:in
Simon Jensch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fachkonzept und/o…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Simon Jensch
Betreff
Neu-RIS, CC-RIS und eVerkündung [#224180]
Datum
3. Juli 2021 20:39
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fachkonzept und/oder Architekturkonzept und/oder technisches Konzept sowie Betriebskonzept und weitere fachkonzeptionelle oder technische Konzepte zu Neu-RIS bzw CC-RIS sowie der eVerkündung, insb. auch zur Nutzung von LegalDocML.de
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Jensch Anfragenr: 224180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224180/ Postanschrift Simon Jensch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Jensch
Bundesamt für Justiz
Ihre Anfrage vom 3. Juli 2021 zu Neu-RIS, CC-RIS und eVerküngung [#224180] Az.: I 5 -1530/2 - A 2 723/2021 Sehr g…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihre Anfrage vom 3. Juli 2021 zu Neu-RIS, CC-RIS und eVerküngung [#224180]
Datum
7. September 2021 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 723/2021 Sehr geehrter Herr Jensch, in der vorgenannten Angelegenheit ist es zwingend erforderlich, dass Sie für die Bekanntgabe des Bescheides eine gültige Anschrift mitteilen. Die von Ihnen angegebene Anschrift, Neumannstraße 13a in 13189 Berlin, ist nach hiesigen Erkenntnissen fehlerhaft und daher zur Zustellung nicht geeignet. Bitte teilen Sie umgehend Ihre aktuelle Anschrift mit, damit Ihre Anfrage beantwortet werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Justiz
Ihre Anfrage vom 3. Juli 2021 zu Neu-RIS, CC-RIS und eVerküngung [#224180] Az.: I 5 -1530/2 - A 2 723/2021 Sehr g…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihre Anfrage vom 3. Juli 2021 zu Neu-RIS, CC-RIS und eVerküngung [#224180]
Datum
20. Oktober 2021 07:03
Status
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 723/2021 Sehr geehrter Herr Jensch, in der vorgenannten Angelegenheit ist es zwingend erforderlich, dass Sie für die Bekanntgabe des Bescheides eine gültige Anschrift mitteilen. Die von Ihnen angegebene Anschrift, [geschwärzt], ist nach hiesigen Erkenntnissen fehlerhaft. Bitte teilen Sie Ihre aktuelle Anschrift bis spätestens zum 3. November 2021 mit, damit Ihre Anfrage beantwortet werden kann. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, wird der Vorgang hier abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] + [geschwärzt] [geschwärzt] + [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]