Neu- und Ausbau von Tierhaltungsanlagen

eine Auflistung aller seit 2015 in S-H neu gebauten und/oder erweiterten Tierhaltungsanlagen für Rinder, Schweine und Geflügel, unabhängig ob landwirtschaftlich oder gewerblich. Bitte aufgeschlüsselt nach Tierart, Tierplatzanzahl und Jahr der Genehmigung.
Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung a…
An Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neu- und Ausbau von Tierhaltungsanlagen [#259128]
Datum
15. September 2022 10:08
An
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung aller seit 2015 in S-H neu gebauten und/oder erweiterten Tierhaltungsanlagen für Rinder, Schweine und Geflügel, unabhängig ob landwirtschaftlich oder gewerblich. Bitte aufgeschlüsselt nach Tierart, Tierplatzanzahl und Jahr der Genehmigung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259128/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Nachricht vom 15.09.2022 haben Sie Sie einen Antrag nach dem I…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
WG: [EXTERN] Neu- und Ausbau von Tierhaltungsanlagen [#259128]
Datum
27. September 2022 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
32,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Nachricht vom 15.09.2022 haben Sie Sie einen Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH) gestellt. Mit dem Antrag begehren Sie Zugang zu Informationen in Form einer Auflistung aller seit 2015 in S-H neu gebauten und/oder erweiterten Tierhaltungsanlagen für Rinder, Schweine und Geflügel, unabhängig ob landwirtschaftlich oder gewerblich (aufgeschlüsselt nach Tierart, Tierplatzanzahl und Jahr der Genehmigung). Ihren Antrag haben Sie beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein (MLLEV) gestellt. Mit Nachricht vom 16.09.2022 hat das MLLEV den Antrag an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) weitergeleitet. Auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit, dass das MIKWS nicht über die von Ihnen gewünschten Informationen verfügt. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR SH) habe ich deshalb Ihren Antrag am 20.9.2022 an das Landesamt zur Beantwortung weitergeleitet (§ 4 Absatz 3 Satz 1 Informationszugangsgesetz SH). Das Landesamt ist Genehmigungsbehörde für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und damit auch die entsprechenden Tierhaltungsanlagen. Über die Weiterleitung Ihres Antrages möchte ich Sie hiermit unterrichten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Moin Herr << Antragsteller:in >>, Sie baten um Information zu neu gebauten und/oder erweiterten Tierh…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN] Neu- und Ausbau von Tierhaltungsanlagen [#259128]
Datum
28. September 2022 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-032-orgdaten-lisa-20220919-anonym_konvertiert.pdf
28,6 KB
image001.jpg
32,6 KB


Moin Herr << Antragsteller:in >>, Sie baten um Information zu neu gebauten und/oder erweiterten Tierhaltungsanlagen für Rinder, Schweine und Geflügel. Ihre Anfrage wurde an mich weitergeleitet. Die Abt. 7 des LLUR ist Genehmigungsbehörde für alle nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen, so auch die entsprechenden Tierhaltungsanlagen. Für diese Anlagen liegen hier die Zahlen vor, für die nach Baurecht zu genehmigenden (kleineren) Anlagen nicht. Anbei finden Sie die gewünschte Liste mit den nach BImSchG genehmigten Anlagen, Stand der Datenerfassung 19.9.2022. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Datenhaltung im LLUR keine Gewähr gegeben werden, insbesondere da Betreiber etwaige Änderungen nicht immer zeitnah an die zuständige Behörde weitergeben. Eine Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise, ist nur mit Zustimmung des LLUR gestattet. Aus Billigkeitsgründen ergeht diese Information nach dem IZG SH verwaltungsgebührenfrei. Freundliche Grüße