Neuartige Corona Pandemie

Warum schließt die senatorische Behörde die Schulen zum aktuellen Zeitpunkt vor den anstehenden Ferien und der Corona Pandemie nicht präventiv?
Welche Unterlagen zur Risikoanalyse liegen vor, die eine Schließung der Schulen verhindern?
Eine potentielle Schulschließung könnte die Infektionen verlangsamen und würde die Schülerinnen und Schüler und Lehkräfte nicht diesem Risiko aussetzen.
Die flächendeckend eingeführte Lernplattform gewährleistet weiteren Unterricht.
Welche Gründe widersprechen diesem verantwortlichen Handeln?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum sc…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
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Betreff
Neuartige Corona Pandemie [#182495]
Datum
12. März 2020 14:48
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum schließt die senatorische Behörde die Schulen zum aktuellen Zeitpunkt vor den anstehenden Ferien und der Corona Pandemie nicht präventiv? Welche Unterlagen zur Risikoanalyse liegen vor, die eine Schließung der Schulen verhindern? Eine potentielle Schulschließung könnte die Infektionen verlangsamen und würde die Schülerinnen und Schüler und Lehkräfte nicht diesem Risiko aussetzen. Die flächendeckend eingeführte Lernplattform gewährleistet weiteren Unterricht. Welche Gründe widersprechen diesem verantwortlichen Handeln?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182495 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeits…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
12. März 2020 14:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß

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AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#182495] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#182495]
Datum
13. März 2020 12:49
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Anfrage ist mit der heutigen Entscheidung des Senats obsolet. Daher werden keine weiteren Informationen benötigt. ... Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 182495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182495 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>