Neubau am Neckarufer

Laut Presse, Stadtverwaltung und der Erklärung ihres Direktors planen Sie, ab 2016 einen Neubau am Mannheimer Neckarufer zu errichten. (Gelände Alter Bahnhof/Lidl) Dieser Planungen prägen heute schon das Gelände: es wird dort z. Zt. kein Gebäude errichtet, sondern es werden interimsweise nur ausrangierte Eisenbahnwaggons hingestellt.
Ich bitte Sie um Informationen und Akten zu den Planungen. Sollten die Akten umfangreich sein, bitte ich um ein Verzeichnis und vorrangig um ihre Absprachen und Vereinbarungen mit der Stadtverwaltung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juni 2013
  • Frist
    1. August 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Presse, Sta…
An Institut für Deutsche Sprache Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neubau am Neckarufer
Datum
30. Juni 2013 10:49
An
Institut für Deutsche Sprache
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Presse, Stadtverwaltung und der Erklärung ihres Direktors planen Sie, ab 2016 einen Neubau am Mannheimer Neckarufer zu errichten. (Gelände Alter Bahnhof/Lidl) Dieser Planungen prägen heute schon das Gelände: es wird dort z. Zt. kein Gebäude errichtet, sondern es werden interimsweise nur ausrangierte Eisenbahnwaggons hingestellt. Ich bitte Sie um Informationen und Akten zu den Planungen. Sollten die Akten umfangreich sein, bitte ich um ein Verzeichnis und vorrangig um ihre Absprachen und Vereinbarungen mit der Stadtverwaltung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neubau am Neckarufer" vom 30.06.2013…
An Institut für Deutsche Sprache Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neubau am Neckarufer
Datum
18. August 2013 19:12
An
Institut für Deutsche Sprache
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neubau am Neckarufer" vom 30.06.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Wochen, 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in