Neubau BAB 100 17. BA - Vergabe Planungsleistungen BEK-2022-0002

* Ausführliche Beschreibung der planerischen Aufgabenstellungen im PDF-Format unter dem Kennwort "A 100, Aufgabenbeschreibung zur Vorinformation"

Ich habe die Unterlagen gemäß den Angaben auf ihrer Vergabeplattform bereits am 30.3. per E-Mail angefragt und am 5.4. erinnert, aber keine Antwort erhalten.

Ergebnis der Anfrage

Autobahn GmbH hat 2,5 Monate und 7 Nachfragen per E-Mail und Einschreiben gebraucht, um einer Mobilitätswende-NGO eine simple Antwort zu geben. Bislang keine Begründung für diese Verzögerung. Die nachgefragten Unterlagen wurde in der Zwischenzeit hier veröffentlicht:
https://vergabe.autobahn.de/NetServer/T…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2022
  • Frist
    14. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Hans Hagedorn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Ausführliche Be…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Hans Hagedorn
Betreff
Neubau BAB 100 17. BA - Vergabe Planungsleistungen BEK-2022-0002 [#246196]
Datum
12. April 2022 16:12
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Ausführliche Beschreibung der planerischen Aufgabenstellungen im PDF-Format unter dem Kennwort "A 100, Aufgabenbeschreibung zur Vorinformation" Ich habe die Unterlagen gemäß den Angaben auf ihrer Vergabeplattform bereits am 30.3. per E-Mail angefragt und am 5.4. erinnert, aber keine Antwort erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Hagedorn Anfragenr: 246196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246196/ Postanschrift Hans Hagedorn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans Hagedorn
Hans Hagedorn
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neubau BAB 100 17. BA - Vergabe Planungsleistu…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Hans Hagedorn
Betreff
AW: Neubau BAB 100 17. BA - Vergabe Planungsleistungen BEK-2022-0002 [#246196]
Datum
14. Mai 2022 21:42
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neubau BAB 100 17. BA - Vergabe Planungsleistungen BEK-2022-0002“ vom 12.04.2022 (#246196) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hans Hagedorn

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Die Autobahn GmbH des Bundes
AW: Schweigen auf der Betonpiste Unklar warum die Anfrage über Wochen unbeantwortet blieb. Unterlagen sind inzwisc…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Via
Briefpost
Betreff
AW: Schweigen auf der Betonpiste
Datum
14. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Unklar warum die Anfrage über Wochen unbeantwortet blieb. Unterlagen sind inzwischen hier veröffentlicht: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-NetTender-180be13bc4a-2441f445d2708d04&thContext=publications