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Neubau eines Mehrfamilienhauses Sürther Feldallee Köln-Sürth Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17, Fl.St. 2063

besteht im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben die Notwendigkeit, ein Artenschutzgutachten zu erstellen ? Es handelte sich bisher um landwirtschaftliche Nutzfläche ( Acker)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Walter Maier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
Walter Maier
Betreff
Neubau eines Mehrfamilienhauses Sürther Feldallee Köln-Sürth Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17, Fl.St. 2063 [#170824]
Datum
22. November 2019 09:53
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
besteht im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben die Notwendigkeit, ein Artenschutzgutachten zu erstellen ? Es handelte sich bisher um landwirtschaftliche Nutzfläche ( Acker)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Maier Anfragenr: 170824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170824 Postanschrift Walter Maier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Walter Maier

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Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrter Herr Maier, Sie haben Ihre Anfrage zur Notwendigkeit eines Artenschutzgutachtens an die Lebensmitt…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
AW: Neubau eines Mehrfamilienhauses Sürther Feldallee Köln-Sürth Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17, Fl.St. 2063 [#170824]
Datum
22. November 2019 18:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Maier, Sie haben Ihre Anfrage zur Notwendigkeit eines Artenschutzgutachtens an die Lebensmittelüberwachung gesendet, die hierfür jedoch nicht zuständig ist. Eine Weiterleitung an die zuständige Behörde ist mir nicht möglich, ich sende Ihre Anfrage daher zurück. Mit freundlichen Grüßen