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Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: Gestaltung als Verstoß gegen Außenalster-Verordnung
Anfrage an:
Finanzbehörde Hamburg
Die Außenalster-Verordnung von 1953 sieht in § 2 (1) folgendes vor:
„Alle Bauvorhaben sind so zu gestalten, dass sie mit den vorhandenen Bauten in der Architektur, in der Dachausbildung und in den verwandten Baustoffen zusammengehörige Gruppen bilden“.
Der von Ihnen geplante Bau verstößt gegen diese Vorschrift, da er abweichend vom unmittelbar benachbarten Satteldachgebäude der Wasserschutzpolizeiwache als Flachdachbau ausgebildet ist.
a. Was ist der Grund für diesen Verstoß gegen die Außenalster-Verordnung?
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. Oktober 2020
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25. November 2020
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