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Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: Gestaltung als Verstoß gegen Außenalster-Verordnung

Die Außenalster-Verordnung von 1953 sieht in § 2 (1) folgendes vor:
„Alle Bauvorhaben sind so zu gestalten, dass sie mit den vorhandenen Bauten in der Architektur, in der Dachausbildung und in den verwandten Baustoffen zusammengehörige Gruppen bilden“.
Der von Ihnen geplante Bau verstößt gegen diese Vorschrift, da er abweichend vom unmittelbar benachbarten Satteldachgebäude der Wasserschutzpolizeiwache als Flachdachbau ausgebildet ist.

a. Was ist der Grund für diesen Verstoß gegen die Außenalster-Verordnung?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Oktober 2020
  • Frist
    25. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: Gestaltung als Verstoß gegen Außenalster-Verordnung [#201542]
Datum
23. Oktober 2020 18:16
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Außenalster-Verordnung von 1953 sieht in § 2 (1) folgendes vor: „Alle Bauvorhaben sind so zu gestalten, dass sie mit den vorhandenen Bauten in der Architektur, in der Dachausbildung und in den verwandten Baustoffen zusammengehörige Gruppen bilden“. Der von Ihnen geplante Bau verstößt gegen diese Vorschrift, da er abweichend vom unmittelbar benachbarten Satteldachgebäude der Wasserschutzpolizeiwache als Flachdachbau ausgebildet ist. a. Was ist der Grund für diesen Verstoß gegen die Außenalster-Verordnung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 201542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201542/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: Gestaltung als Verstoß gegen Außenalster-Verordnung [#201542]
Datum
27. Oktober 2020 07:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg
Sehr <Information-entfernt> anbei erhalten Sie unser Antwortschreiben bzgl. Ihrer Anfrage nach dem HmbTG. …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: Gestaltung als Verstoß gegen Außenalster-Verordnung [#201542]
Datum
19. November 2020 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> anbei erhalten Sie unser Antwortschreiben bzgl. Ihrer Anfrage nach dem HmbTG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> Danke für Ihre Nachricht vom 19.11.2020, die jedoch die Anfrage nicht beantw…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: Gestaltung als Verstoß gegen Außenalster-Verordnung [#201542]
Datum
19. November 2020 19:30
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Danke für Ihre Nachricht vom 19.11.2020, die jedoch die Anfrage nicht beantwortet. Diese lautet: "a. Was ist der Grund für diesen Verstoß gegen die Außenalster-Verordnung?" Sie richtet sich explizit an die Finanzbehörde als Auftraggeber der Gestaltung des Gebäudes und den Gründen der Finanzbehörde für den Verstoß gegen die genannte Verordnung. Diese teilen Sie mir bitte kurzfristig mit. Die Anfrage richtet sich erkennbar nicht an den Bezirk Eimsbüttel und seine Gründe, den Verstoß zu genehmigen. Der Unterschied der Fragestellungen dürfte klar sein. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 201542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201542/
Finanzbehörde Hamburg
Sehr <Information-entfernt> ein Verstoß gegen die Außenalster-Verordnung liegt nicht vor, da die Außenalste…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: Gestaltung als Verstoß gegen Außenalster-Verordnung [#201542]
Datum
27. November 2020 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> ein Verstoß gegen die Außenalster-Verordnung liegt nicht vor, da die Außenalster-Verordnung im Bauantragsverfahren berücksichtigt wurde. Hinsichtlich der Gründe für die konkrete Gestaltung teilen wir Ihnen mit, dass für den Neubau mehrere Gestaltungsvarianten zur Auswahl standen und es sich bei der getroffenen Auswahl nicht um eine Entscheidung der Finanzbehörde, sondern um eine städtebauliche Entscheidung handelte, die nach Durchführung eines entsprechenden Bemusterungstermins getroffen wurde. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort ist im ersten Teil sachlich falsch. Die Außenalster-Verordnun…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: Gestaltung als Verstoß gegen Außenalster-Verordnung [#201542]
Datum
20. Dezember 2020 16:36
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort ist im ersten Teil sachlich falsch. Die Außenalster-Verordnung wurde entgegen Ihrer Darstellung nicht berücksichtigt. Richtig ist, daß die Außenalster-Verordnung folgendes vorsieht: "§ 2 (1) Alle Bauvorhaben sind so zu gestalten, dass sie mit den vorhandenen Bauten in der Architektur, in der Dachausbildung und in den verwandten Baustoffen zusammengehörige Gruppen bilden." Davon kann vorliegend keine Rede sein. Die Dachform der auf dem gleichen Kellerfundament errichteten Wasserschutzpolizeiwache ist ein Satteldach. Die von Ihnen für den Neubau in ca. 2 m Entfernung auf diesem Fundament beauftragte Dachform ist ein Flachdach. Falls Sie Erläuterungen zum Unterschied dieser Dachformen benötigen, könnten Sie sich hier anmelden: https://www.azb-hamburg.de/ . Weiter führen Sie aus: "Hinsichtlich der Gründe für die konkrete Gestaltung teilen wir Ihnen mit, dass für den Neubau mehrere Gestaltungsvarianten zur Auswahl standen..." Erneute Aufforderung: Bitte teilen Sie mir kurzfristig, spätestens jedoch bis 29.12.2020 mit, welche Gestaltungsvarianten zur Auswahl standen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 201542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201542/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.