Neubau "Wasserrettungszentrum" im Alstervorland durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: Leerstand von 88%, Kooperationen mit Segel- und Ruder-Clubs für alternative Unterbringung von Gerät und Personal
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der Drucksache 21/19041 des Senats vom 19.11.2019 wird auf eine Besetzung des Gebäudes mit „ehrenamtlichem Personal an Wochenenden in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September, jeweils mindestens von Freitag 18.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr“ hingewiesen.
Somit soll das Gebäude an 22 Wochenenden für jeweils 48 Stunden und damit jährlich für 1.056 Stunden besetzt sein, was einer Auslastung von 12% = 1.056 / 8.760 und einem Leerstand von 88% entspricht.
a. Haben Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse für dieses Bauvorhaben durchgeführt?
b. Warum werden von diesem „Wasserrettungszentrum“ aus während 88% des Jahres keine Rettungsleistungen auf der Alster vorgehalten?
c. Soll die Außenalster während 88% des Jahres für den Bootsverkehr gesperrt werden?
d. Warum wird für einen derart geringen Belegungsstand ein separater „Ruheraum“ benötigt?
e. Welche Alternativen haben Sie für die Unterbringung von Gerät und Personal der DLRG an der Außenalster geprüft?
f. Welche Alternativen haben Sie für die Unterbringung von Gerät und Personal der Feuerwehr an der Außenalster geprüft?
g. Sind Sie bereit, auf das umstrittene Bauvorhaben zu verzichten, wenn die Unterbringung von Gerät und Personal der vorgenannten Organisationen durch Kooperation mit den ansässigen Segel- und Ruder-Clubs sowie Bootsverleihern gewährleistet werden kann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Alte Wache Rabenstraße
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Oktober 2020
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1. Dezember 2020
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