Neuberechnung der Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis ab 2014

Nach Medienberichten gelten ab 2014 neue Richtwerte für die Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis.

Bitte übersenden Sie mir die der Neuberechnung zugrunde gelegte Studie und die neuen verbindlichen Richtwerte für Grundsicherung und Jobcenter als pdf-Dateien.

Ergebnis der Anfrage

Ob es sich bei dem "Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis" (Endbericht, November 2013)
tatsächlich um ein gerichtfestes Lösungskonzept handelt, wie es das Bundessozialgericht fordert, darf derzeit noch bestritten werden.
Das letzte Wort wird wohl erst per Gerichtsentscheid in letzter Instanz zu erwarten sein.

Beobachter des lokalen Wohnungsmarktes bestreiten, dass überhaupt ausreichender Wohnraum zu den geforderten Konditionen vorgehalten wird.

Die Engführung der Hartz IV-Gesetzgebung führt möglicherweise zu einer Verschärften Form der Ghettoisierung.
http://www.beispielklagen.de/IFG042.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2014
  • Frist
    7. Februar 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Lüdenscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neuberechnung der Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis ab 2014 [#5256]
Datum
6. Januar 2014 22:56
An
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Medienberichten gelten ab 2014 neue Richtwerte für die Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis. Bitte übersenden Sie mir die der Neuberechnung zugrunde gelegte Studie und die neuen verbindlichen Richtwerte für Grundsicherung und Jobcenter als pdf-Dateien.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Neuberechnung der Unterkunftskosten im Märkischen Kreis Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Email habe ich …
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff
Neuberechnung der Unterkunftskosten im Märkischen Kreis
Datum
7. Januar 2014 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Email habe ich zuständigkeitshalber an den MK weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06.01.2014 Sehr geehrt<< Anrede >> in der Anla…
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06.01.2014
Datum
23. Januar 2014 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrt<< Anrede >> in der Anlage übersende ich Ihnen, wie mit Ihrem o.g. Antrag erbeten, das Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis. Aus diesem können Sie sämtliche Informationen hinsichtlich der angemessenen Unterkunftskosten im Kreisgebiet entnehmen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen